Ist ein Lagercontainer von 123 StGB umfasst?

2 Antworten

Die Definition von dem strafbaren Tatobjekt hast du ja schonmal gut erfasst. Weiß jetzt nicht, ob du eine Hausarbeit oder ähnliches schreiben musst, aber möglicherweise will der Klausurensteller Erörterungen zum befriedeten Besitztum sehen, weil das ja schon heftig umstritten ist, auch wenn der Sachverhalt nicht sonderlich viel her gibt. Dann solltest du dich eben kurz fassen (Solltest du eh beim Hausfriedensbruch immer in der Klausur :D) Auch meine ich ist zu erörtern, ob die Container einen häuslichen Bereich darstellen. Vielleicht etwas abwegig, aber Autos werden nach einer Ansicht zum Beispiel auch dem häuslichen Bereich zugeordnet. Viel Erfolg.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

uneingefriedet, kannst nur von einer Besitzstörung ausgehen.

Boah ehrlich. Da steht Jura-Studenten oder Juristen und nicht gutefrage Community Experten für Recht. Es gibt keine Besitzstörung im Strafrecht. Das ist Sachenrecht.

@Rumino

wo steht was von Strafrecht??

beides sind Antragsdelikte und damit Zivilrecht

Juristen sind meist Anwälte und die verdienen damit Geld

@peterobm

Was? Im ernst? Du willst mir gerade allen ernstes erzählen, dass Antragsdelikte im StGB zum Zivilrecht gehören? Antragsdelikte, ob relative oder absolute sind genauso wie Offizialdelikte, ausschließlich strafrechtlich. Nichts Zivilrecht. Das ist Deliktsrecht was du meinst, das ist was komplett anderes.