Ist ein Lagercontainer von 123 StGB umfasst?
Hallo liebe User (im besten Fall Jura-Studenten oder Juristen)
ich löse gerade zur Übung einen Fall. Eine Frau betritt ein Lagercontainer-Gelände, welches laut Sachverhalt nicht näher erläutert wird. Also gehe ich nicht von einem befriedeten Besitztum aus, da es keine Hinweise bzgl. einer Umfriedung gibt.
Kann ich zumindest, wenn sie die Lagercontainer betritt einen Hausfriedensbruch annehmen? Aber wenn ja wodurch? Es sind ja auch keine Wohnungen oder Geschäftsräume. Stehe auf dem Schlauch. Fühlt sich komisch an in so einer Situation keinen §123 StGB anzunehmen.
Wäre für jeden Denkanstoß dankbar.
2 Antworten
Die Definition von dem strafbaren Tatobjekt hast du ja schonmal gut erfasst. Weiß jetzt nicht, ob du eine Hausarbeit oder ähnliches schreiben musst, aber möglicherweise will der Klausurensteller Erörterungen zum befriedeten Besitztum sehen, weil das ja schon heftig umstritten ist, auch wenn der Sachverhalt nicht sonderlich viel her gibt. Dann solltest du dich eben kurz fassen (Solltest du eh beim Hausfriedensbruch immer in der Klausur :D) Auch meine ich ist zu erörtern, ob die Container einen häuslichen Bereich darstellen. Vielleicht etwas abwegig, aber Autos werden nach einer Ansicht zum Beispiel auch dem häuslichen Bereich zugeordnet. Viel Erfolg.
uneingefriedet, kannst nur von einer Besitzstörung ausgehen.
wo steht was von Strafrecht??
beides sind Antragsdelikte und damit Zivilrecht
Juristen sind meist Anwälte und die verdienen damit Geld
Was? Im ernst? Du willst mir gerade allen ernstes erzählen, dass Antragsdelikte im StGB zum Zivilrecht gehören? Antragsdelikte, ob relative oder absolute sind genauso wie Offizialdelikte, ausschließlich strafrechtlich. Nichts Zivilrecht. Das ist Deliktsrecht was du meinst, das ist was komplett anderes.
Boah ehrlich. Da steht Jura-Studenten oder Juristen und nicht gutefrage Community Experten für Recht. Es gibt keine Besitzstörung im Strafrecht. Das ist Sachenrecht.