ist ein kleingewerbe im handelsregister eingetragen?
Hi
ist ein kleingewerbe im handelsregister eingetragen?
5 Antworten
Ein umgangssprachliches Kleingewerbe (wie bereits von anderen Nutzern erwähnt, rechtlich gesehen gibt es diesen begriff nicht) bist du nicht im Handelsregister eingetragen. Eintragen lassen muss man sich als Unternehmer, wenn das Unternehmen einen in kaufmännischer Art und Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert.
Anzeichen dafür sind die Umsatzgröße, Mitarbeiterzahl, vielfältige Lieferanten- u. Kundenbeziehungen, Kapitalausstattung ...
Als "Kleingewerbetreibender" kannst du dich freiwillig eintragen lassen - mit der Folge, dass du dann allen Verpflichtungen eines ordentlichen Kaufmanns nachkommen musst.
Für dein Unternehmen gilt dann das HBG, du wirst buchführungspflichtig ... Die Frage ist also, was du dir von der Eintragung erhoffst.
Hier ist noch ein Link mit weiteren Infos zur HR-Eintragung https://www.stuttgart.ihk24.de/Fuer-Unternehmen/recht_und_steuern/Gesellschaftsrecht_Unternehmensformen/Handelsregistereintragung/677254
Zum einen gibt es KEIN Kleingewerbe und zum anderen nein du musst dich nicht in das Handelsregister eintragen.
Nein. Du meldest ganz einfach ein Gewerbe beim Ordnungsamt an.
Hier mal noch eine kurze Abhandlung über den Kleingewerbetreibenden und den Kleinunternehmer im Umsatzsteuerrecht:
Auch du hast KEIN Kleingewerbe angemeldet.
Du hast ein Gewerbe angemeldet, fertig.
Beim steuerlichen Erfassungsbogen den du vom Finanzamt bekommen hast, hast du sicherlich angekreuzt: Kleinunternehmerreglung.
Das bezieht sich nur auf das Steuerecht aber nicht auf die Betriebsform. Somit hast du ein Gewerbe.
Und mit dieser Reglung bist du bis zu einem Jahresumsatz von 17.500€ von der MwSt Zahlung freigestellt, bzw. sie wird bei dir nicht erhoben.
Ergo kannst du deine verausgabte MwST beim FA nicht geltend machen und bei der vereinnahmten MWST nicht gegenrechnen.
Du bleibst auf der MwST sitzen.
Und du darfst keine MwST auf deinen Rechnungen extra ausweisen. Das besagt die Kleinunternehmreglung nach § 19UstG.
Alle anderen Steuerarten und Abgaben bleiben von dieser Reglung unberührt.
Als ich damals mein Gewerbe angemeldet habe, habe ich auch gleichzeitig eine Eintragung im HR vornehmen lassen. Allerdings firmiere ich unter e.K. (eingetragener Kaufmann). Das wollte ich so haben, damit ich eine bestimmte Namensbezeichnung für das Unternehmen führen darf. Als Einzelunternehmen firmiert man mit vollem Vor- und Zunamen, eventuell noch mit dem Zusatz, was man so treibt.
Nein, ein Kleingewerbe wird nicht eingetragen. VG
Nein, das ist nicht erforderlich.
ist es denn möglich?
wozu dient das HR eigentlich? kostet das was?
Hi, ich habe mein kleingewerbe schon vor jahren angemeldet, nun frage ich mich lediglich, ob ich damit automatisch im HR eingetragen bin