Ist ein Kindergarten dazu verpflichtet eine Bestätigung für das Finanzamt auszustellen?

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Dem KiGa schriftl. mitteilen, dass das FA über die Einzahlung informiert wird. Mit der gleichzeitigen Bitte, den Verbleib des Geldes, auf Grund der Vermutung von Steuerhinterziehung prüfen zu lassen. 10 min später liegt eine Rg. vor.

Also ich wprde vrsuchen das freundlicher zu regeln, immerhin geht dein Kind dort hin! Ich kann mir nicht vorstellen das das so ein großes Problem sein sollte.

die belege die sie dir ausgestellt haben,reichen aus,weitere brauchst du nicht,also braucht der kg. auch keine weitere belege ausstellen (doppellt)

Nimm doch den alten Vertrag als Beleg.

Der Kindergarten (ErzieherInnen) ist dafür nicht zuständig, aber der TRÄGER des Kindergartens, z. B. die Kirchenamter, Gemeinde-Jugedn- und Sozialbehörde, DRK-Geschäftsstelle oder ein Vereinsvorstand (bei Eltern_Kind-Einrichtungen)usw.

Kontoauszüge reichen dem Finanzamt, z.B. auch bei Gewerkschaftsbeiträgen usw.