Ist ein Geschäftskonto Pflicht?

12 Antworten

Wenn bereits ein Kontokorrentkonto (Girokonto) besteht, dann reicht das völlig aus. Du kannst am Jahresende eine Überschussrechnung machen. Sinnvollerweise schaltest Du dafür einen Steuerberater ein. Dann ist das Finanzamt in der Regel auch gut zufrieden.

Für Dich selbst wäre ein Geschäftskonto aber besser, weil Du dann einen vernünftigen Überblick über Deine Einnahmen und Ausgaben hast. Sollten Deine Einnahmen nicht reichen, musst Du aus Privatmitteln zuschießen, wenn Du auf dem Konto nicht in die roten Zahlen laufen willst. Damit ist es dann auch ganz einfach, zu jedem Zeitpunkt zu sagen, wie viel Privatmittel noch in Deinem Kleinunternehmen stecken. Es ist also eine Frage der Übersichtlichkeit.

Auf der anderen Seite kommt es auf Deine Geschäftsfelder an. Wenn Du Kunden mit Befindlichkeiten hast, macht es ebenfalls Sinn, ein Geschäftskonto vorweisen zu können. Das macht einfach einen kompetenteren Eindruck.

Pflicht nicht ist aber auf jedenfall bessser damit du Privat und Geschäft auseiander halten kannst. gibt sonst nur Chaos. außerdem ersparst du dir Ärger mit dem Finanzamt

Ravyn 
Fragesteller
 24.11.2009, 00:42

Gute Antwort, Danke.

volkri  24.11.2009, 00:48
@Ravyn

Ärger bekommst du nicht, du erleichterst dem Finanzamt nur ebenfalls die Arbeit.

jeder vernünftige Steuerberater rät 2 seperate Konten - wegen der eigenen Übersicht (z.B. priv. Ausgaben), dem Finanzamt - manchmel gibt es doch die ein od andere Zahlung außer der Reihe u schon gibts Probleme. Wieso sich das Leben schwerer machen als es eh schon ist? Ich würde dazu sogar 2 versch. Banken nutzen.

Ravyn 
Fragesteller
 24.11.2009, 01:09

Danke für die Antwort. Kannst Du eine Bank empfehlen?

wissewill  24.11.2009, 02:05
@Ravyn

ich war auf der Dresdner Bank u die war super, nie Probleme u sehr zuvorkommend alle/s, mehr aber kann ich Dir nicht helfen - kann man heutzutage überhaupt eine Bank empfehlen? Vielleicht eine bei der onlinezahlungen gut abgesichert u einfach sind, eine die nicht so viel kostet (freie Daueraufträge etc.)

Solange Du das Konto auf Guthabenbasis führst, ist ein gemeinsames Konto kein Problem. Schwierig wird es dann, wenn Du einen Dispositionskredit in Anspruch nimmst. Dann mußt Du dem Finanzamt gegenüber nachweisen, ob die Zinsen, die Du darauf zahlst, beruflich oder privat entstanden sind.
Diese Berechnung kann ziemlich aufwendig sein. Lästig ist sie auf jeden Fall.

Geschäftskonto ist keine Pflicht, aber die Banken wollen einem das einreden, weil z.B. bei der Spasskasse die Kontoführungsgebühr für ein geschäftskonto 8-10 € monatlich beträgt und sie prozentual mitverdienen. Man kann auch mit 2 normalen Girokonten arbeiten. Es kommt drauf an, von welchen Aufwänden das jeweilige Geldinstitut ausgeht, bei normalem Zahlungsverkehr, können sie die Begründung jedenfalls nicht anführen, dass man als Gewerbetreibender zu viele Buchungsvorgänge verursacht. Als Selbständiger ist man doch sowieso ständig im Offenbarungsmodus, sitzt dem Finanzamt ein Pups quer, muss man schwupp alles offenlegen. Also was solls, sollen die doch ruhig mein Privatkonto durchschnüffeln.