Ist ein Gerücht verbreiten strafbar?

15 Antworten

Bei so einer Angelegenheit würde direkt zur Polizei Anzeige erstatten, weil das eine üble nachrede ist und das böse enden kann wenn sie das weiter erzählt! Schreib deiner angeblichen Freundin das du sie mit anzeigst!

Wegen was sollte er die Freundin anzeigen können? Schweigen ist nicht strafbar.

doch natürlich! wenn sie nix sagt kann der andere schön weiter sein Gerücht rum posaunen! man hat die Pflicht die Wahrheit zusagen, ausser man belastet sich selbst oder Angehörige!

@Peppi26

sie hat nix rumposaunt, sondern den Betroffenen gefragt,ob es stimmt.

@Peppi26

Stimmt so nicht. Derjenige, der schädigende üble Nachrede begeht (falsche Gerüchte verbreitet, die einen enormen Schaden anrichten können) kann angezeigt werden. Sonst niemand. Selbst bei der Polizei in einem Verhör kann man straffrei schweigen und Lügen. Die Wahrheit verlangen und  überhaupt was sagen zu MÜSSEN, dieses Recht hat NUR ein Richter vor Gericht. Dann MUSS man was sagen und die Wahrheit, sonst droht Strafe (bis Beugehaft).

Moralisch gesehen gebe ich Dir Recht, dass sie durch das Verschweigen mit Schuld ist, wenn derjenige sein Gerücht noch weiter in Umlauf bringen kann und alles schlimmer wird. Aber rein gesetzlich ist das leider anders. Sie kann einfach weiter verschweigen, was sie weiß, da passiert rein garnichts.

trotzdem macht sie sich mit strafbar! wenn das meine Freundin wäre, und sie würde mir nicht sagen wer sowas erzählt wäre sie schnell unten durch und ich mit der bei der Polizei! die spinnt wohl!

@Peppi26

@Peppi26: Nochmal: strafbar vor dem Gesetz macht sie (diejenige, die kein Gerücht streut, sondern nur weiß, wer es verbreitet aber nix dazu sagt) sich jetzt noch NICHT!! Ausser, ein Richter will wissen, ob sie den Namen kennt, dann muss sie es sagen. Dazu muss es aber erstmal vor Gericht gehen. Mit dem Rest hast Du Recht, ist keine gute Freundin.

danke! ich würde es aus ihr raus prügeln! keiner sollte solche Gerüchte verbreiten!

Üble Nachrede ist definitiv strafbar...ich würde die Sache zur Anzeige bringen..vor allem wenn das negative Auswirkungen auf Deinen Ruf etc. hat.

Ja, es ist strafbar. 

Deine Freundin macht sich auch strafbar.

danke für die schnelle antwort. 

Fasch. Die Freundin hat doch nur nachgefragt und nicht behauptet. Sonst würde sich jeder Staatsanwalt oder Richter auch strafbar machen ;-)

Die Freundin macht sich nicht strafbar!

@Camillotutnix

Ergänzung: ich meine die Freundin, die evtl. etwas weiß, nicht die Verleumderin...

@Camillotutnix

Sie macht sich in dem Moment strafbar, wen nsie da einer wetiern Person erzählt.

@BalTab

Nur wenn sie es behauptet, nicht wenn sie es nur vom Hören-Sagen erzählt.

Wenn diese Behauptung weitergegeben wird und sie trifft nicht zu, dann ist es Verleumdung und das ist strafbar.

Das ist eine Verleumdung und ja, die ist strafbar.

Deine Freundin wird dem Staatsanwalt gewiss sagen, wer ihr das gesagt hat, keine Sorge.

§ 187
Verleumdung

Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.