ist ein "general/universal-Schlüssel" in einer Schließanlage (26 Partien ) zulässig?

5 Antworten

Es gibt kein Gesetz, dass dagegen spricht. Allerdings muss der Mieter darüber Bescheid wissen und dies auch im Mietvertrag unterschreiben.

Erfahrungsgemäs sind 80-90% aller Schließanlagen in MFH ohne "General- oder Hauptschlüssel".

Das Problem ist nämlich der Versicherungswert. Stellen Sie sich eine Hausverwaltung vor, die 500 Wohnungen in der Verwaltung hat und jede Wohnung nur mit 500€ angesetzt wird. Dann müssen die Schlüssel in ein Wertbehältnis mit einem versicherbarem Wert von mind. 2,5 Millionen €. Das bedeutet einen Tresor + Alarmanlage wie bei einem Juwelier.

Bevor man allerdings "..habe ich gehört.." oder "hat wer behauptet.." als Tatsache hinstellt, sollte man evtl. einfach nachfragen...wenn das nicht sowieso in Ihrem Mietvertrag steht.

vielen Dank für die Antwort.

Was machen denn die Hausnotrufdienste DRK, Malteser  etc,

die haben ja viel mehr im Safe.

Der Safe muß natürlich gesichert sein.

Die Frage ist doch darf man unaufgefordert solche erstellen,

ohne daß das jemand weiß?

Wenn die 500 nicken und jeder einen Schlüssel seiner Wohnung deponiert,

habe ich das gleiche Problem als HV.

Dann nehme ich lieber einen General und kläre mit allen ab,

willste oder willste nicht, daß wir (Polizei + Hausmeister oder HV oder wer auch immer) reinkommt bei definierten Ereignissen.

 

 

@icafan01

Sie geben sich die Antwort ja selbst: "...ohne dass es jemand weiss..."? Nein, natürlich nicht.

Die Hausnotdienste müssten das genauso handhaben. Es gibt allerdings auch die Möglichkeiten mit entsprechenden Kennzeichnungen und Softwaresicherheiten gegenzuhalten. Ist aber trotzdem immer so eine Sache. Wir haben vor 35 Jahren über ein Schlüsselfundbüro nachgedacht und dann auf Grund der Versicherungsbestimmungen abgewinkt.

Soweit ich das aus meiner Erfahrung heraus weiß: die Feuerwehr wird nicht bei der HV rumtelefonieren und warten bis da wer mit nem Schlüssel kommt. Die (Achtung Wortwitz) fackeln dänische lang.
Grundsätzlich in der Vermietung hat doch der Mieter das Hausrecht. Einen Schlüssel zu seiner Wohnung, der nicht in seinem bestimmungsbereich liegt darf es eigentlich nicht geben. Wenn etwas anderes vereinbart wurde, dann weiß der Mieter ja Bescheid und hat entsprechend zugestimmt.

* fackeln da nicht lang

jetzt kann ich meine Frage selbst beantworten.

Eine Überprüfung des Schließplans (für die Schließanlage)

von uns dem Verwaltungsbeirat hat ergeben, dass es nicht einen sondern

4 Generalschlüssel gibt!!

Die neue Hausverwaltung wusste das nicht, die Besitzer oder Mieter

der Wohnungen auch nicht.

Jetzt wird von uns allen nach einer (best)-möglichen Lösung gesucht.

Der eine ist für schreddern der andere für dies oder das.

Unglücklich ist auf jeden Fall, dass die Schlüssel erstellt worden sind

ohne Info an die "Leidtragenden".

Die Sicherheit  a l l e r  Bewohner geht den Einzelinteressen vor.
Wem es nicht paßt, kann ja ausziehen.
Natürlich geht es nicht an, daß der Hausmeister in eine Wohnung mit dem Hautschlüssel geht. Aber was soll er denn tun, wenn eine akute Gefahr  besteht? Brand, Rohrbruch oder Kleinkinder? Soll er warten bis der Wohnungsinhaber oder der Schlüsseldienst kommt?
Deswegen wurden die General- oder Hauptschlüsselanlagen geschaffen.
Wem es nicht paßt, kann ja ausziehen!
Sicherheit für Alle geht vor! 

Es ist immer eine Frage zur Sicherheit und der Vereinbarung.
Kein Schlüssel beim Hausmeister vorhanden oder Türaufbruch durch Feuerwehr oder Polizei. Was ist besser?

Warum brechen Feuerwehr oder Polizei eine Tür auf?