Ist ein Fahrzeugschein notwendig bei der Änderung der Fahrzeugdaten (Felgen eingetragen beim TÜV NORD)?

8 Antworten

Es müssen vorgelegt werden:

Zulassungsbescheinigung Teil I

Teil II nur wenn sich die nachfolgend genannten Daten ändern: 
- die Fahrzeug-Identifizierungsnummer, - die Fahrzeugklasse (z. B. wird PKW zum LKW umgebaut),
- die Art des Fahrzeugaufbaus (z. B. wird ein LKW zum Verkaufsfahrzeug umgebaut)
- der Hubraum, Nennleistung, -drehzahl
- Kraftstoffart / Energiequelle (z. B. wird ein Fahrzeug mit Beinzinmotor mit einer Gasnachrüstanlage ausgestattet)


Sprich: Für meine Felgen benötige ich den Fahrzeugbrief nicht zwangsläufig... Das ist eine Erleichterung, da ich den Brief von der Audi-Bank anfordern müsste.

Danke

@Mischansl

Genau. Die Felgen/ Reifen stehen nicht im Brief. Aber den alten TÜV Bericht solltest Du auch mitnehmen und die ABE/CoC der Felgen.

Ja, beides wird benötigt, damit der eine geändert und der andere entwertet werden kann.

Nein, bei Reifen / Felgen reicht der Schein aus

Soweit ich weiß muss das in beiden Dokumenten eingetragen werden. Deshalb solltest du definitiv auch beide Dokumente mit zur Zulassungsstelle nehmen. Wenn du eines der beiden Dokumente dann nicht brauchst ist es ja auch kein Weltuntergang.

Ja, soweit hast du recht. Das Fahrzeug ist Finanziert und somit ist der Fahrzeugbrief bei der Bank. Den müsste ich dann zwecks Änderung bei der Bank anfordern... 

Danke für die Antwort

im Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) wird die Rad-/Reifen-Kombination seit 2005 nicht mehr eingetragen

Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) reicht, Der Teil II (Brief ) kann bei der Bank verbleiben.

Den Fahrzeugschein führst du doch sowieso immer mit dir mit.

Also ist es doch egal. 

Außerdem ist es immer besser, wenn man alles dabei hat. 

Kann nicht schaden.