Ist ein Fahrrad mit Hilfsmotor erlaubt?

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Betriebserlaubnis von einer amtlich anerkannten Prüfstelle (TÜV oder DEKRA) wird benötigt. Der Fahrer benötigt die Fahrerlaubnis der Klasse A1 wegen den 80ccm Hubraum, ansonsten ist der Straftatbestand des Fahren ohne Fahrerlaubnis erfüllt. 

Der Aufbau ist legal. Zum Betrieb im öffentlichen Straßenverkehr wird eine Betriebserlaubnis (TÜV) benötigt, der Fahrer benötigt die Fahrerlaubnis A 1 (da 80 ccm).

Okay, Danke. Es gibt ja bestimmt auch eine Strafe dann dafür falls man erwischt wird. Welche wäre das?

@Wobley

Die wirkliche Strafe ist der Verlust des Versicherungsschutzes im Falle eines selbst verschuldeten Unfalls. http://www.pagenstecher.de/Auto-Tuning-Technik-Talk/Recht-und-Ordnung/t118262p1/Unfall-mit-entdrosseltem-Ro.html

Falls du der Meinung bist, als Jugendlicher betrifft mich das nicht, so ist das falsch. Du magst zwar nicht strafmündig sein, aber siehe:  http://www.rab-friedrich-ramm.de/beitrag8.html

Zum Ersatz eines Schadens könntest du dennoch heran gezogen werden.

Wobei ich nicht glaube, dass du erwischt werden wirst. Deine Fahrrad wird sich wahrscheinlich ganz schnell in kleinere Module auflösen, denn für eine solche Belastung ist ein normales Fahrrad nicht konturiert.

Fahren ohne BE und ohne Führerschein: https://www.gutefrage.net/frage/roller-entdrosselt--mit-welcher-strafe-kann-man-rechnen

@SirKermit

Die wirkliche Strafe ist der Verlust des Versicherungsschutzes im Falle eines selbst verschuldeten Unfalls. http://www.pagenstecher.de/Auto-Tuning-Technik-Talk/Recht-und-Ordnung/t118262p1/Unfall-mit-entdrosseltem-Ro.html

Anzumerken wäre, dass die Auslegung des Urteils durch den offensichtlich minderjährigen Schreiberling doch sehr zu wünschen übrig lässt. Er bringt es so rüber, dass die Versicherung angeblich komplett von der Leistung befreit ist, übersieht dabei aber, dass sich das nur auf das Innenverhältnis bezieht.

...dass sie dem Versicherten gegenüber für Schäden aus einem Verkehrsunfall leistungsfrei ist...

Eine Leistungsfreiheit gegenüber dem Geschädigten kann es dagegen niemals geben, wenn zum Zeitpunkt des Unfalls ein Versicherungsvertrag bestand. Zudem beschränkt sich die Regresshöhe pro Obliegenheitsverletzung auf 5000€. Unter diesen Umständen von "keinem Versicherungsschutz" zu sprechen ist doch etwas gewagt.

aber nur bis 50ccm und dazu brauchst eine betriebserlaubnis,bekommst nach gutachten durch tüv wenn es den vorschriften entspricht.erst wenn du die hast kannst dir mofakennzeichen holen und darfst auf der straße fahren

Ich denke dafür ist auf jedenfall ein Führerschein nötig, das Ding fährt ja so schnell wie ein Moped.

in deutschland nicht. der anbieter sitzt auch gar nicht in D

Dieser Anbieter ist nicht der einzige, den wollte ich jetzt nur als Beispiel rausnehmen, da es auch welche in D gibt