Ist ein Brunnen im Garten WEG mit Sondernutzungsrecht eine bauliche Veränderung?

1 Antwort

ja, auf jeden Fall eine Brunnenbohrung ist ein schwerwiegender Eingriff in die Eigentumsrechte. Einen Kartoffelkeller unter Deinem Tiefgaragenplatz kannst Du ja auch nicht einfach ausbuddeln.

Wenn in Euer Satzung bauliche Veränderungen nur mit Einstimmigkeit möglich sind, dann brauchst Du die. Ich glaube aber nicht, dass das klappt. Da ist auf jeden Fall mindestens einer dabei, der Angst hat, das Haus fällt zusammen.

In diesem Falle ist es eine Reihenhaussiedlung.

Der Verwalter ist der Meinung, dass dies kein Eingriff wäre, da er nicht sichtbar. Wie sieht es gesetzlich bei Sondernutzung aus?