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Ja, es ist legal. Nur wenn er damit auf der Straße herumläuft, kann es Probleme geben., aber für zu hause kein Problem. Wenn er es öffentlich führen will, benötigt er, nach dem Waffengesetz, einen triftigen Grund(der kann auch wandern sein), diese Regelung soll eigentlich nur die Kriminalität in Großstädten eindämmen.

Schau dir einfach den Paragraphen im Gesetz an: 

Waffengesetz (WaffG)

§ 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen

ja es legal zu besietzen aber nich um es bei sich zu führen (Max. 12cm)

MFG knusperhaus

kann mitführen ist halt das entscheidene und das darf man nunmal nicht