Ist ein Arbeitgeber verpflichtet die Erschwerniszulage zu zahlen?

2 Antworten

Wenn Dein Arbeitgeber beispielsweise nicht dem Arbeitgeberverband angeschlossen ist, haben Tarifverträge für ihn zunächst einmal grundsätzlich keine rechtliche Bindung. Denn Tarifverträge werden zwischen den Arbeitgeberverbänden und den jeweiligen Gewerkschaften ausgehandelt. Ist er also nicht im Arbeitgeberverband und / oder Du nicht in der Gewerkschaft, dann besteht für den Arbeitgeber auch keine rechtliche Verpflichtung,

Mein Chef ist sogar Innungmeister ich denke das er dann was mit den Arbeitgeberverbände was zutun hat

Wenn das im Tarifvertrag steht dann muss er das auch zahlen, sonst Arbeitsgericht. Aber mich würde interessieren was eine Erschwerniszulage ist.

Er muss nur dann zahlen, wenn der Arbeitgeber im Arbeitgeberverband ist und der Arbeitnehmer in der betreffenden Gewerkschaft! Nur dann besteht eine rechtliche Verpflichtung dazu! Andernfalls sind für ihn die Tarifverträge rechtlich nicht bindend! Da hilft dann auch kein Arbeitsgericht.

Einzige Ausnahme: Der Tarifvertrag wurde für allgemeinverbindlich (durch Minister) erklärt.