Ist ein adoptiertes Kind Halb- oder Stiefschwester von leiblichem Kind?

6 Antworten

Nein sie müsse Blutsverwandt sein

huch wurde dein account schon WIEDER gelöscht hahahab keiner mag dich halt

Die Verwandschaft wird zwar hergestellt, aber nicht die Blutsverwandschaft, denn wie soll denn das gehen, wenn du nicht der Erzeuger bist. Es bleibt die Stiefschwester.

Rechtlich gesehen muss es eigentlich so sein wie du sagst (Halbschwester), denn die Adoption begründet ja - wie du schon sagst - ein vollständig anerkanntes Verwandtschftsverhältnis ("an Kindes Statt"). Somit haben die Mädels einen gemeinsamen Vater, aber verschiedene Mütter.

Aber ich bin keine Familienrechtler, ich hab's nur mal mit mehr oder weniger gesundem Menschenverstand versucht ;)

Und was soll's, im Alltag sind die beiden hoffentlich einfach nur "Schwestern"....oder? ;)

Ja sicher, im Alltag sind sie Schwestern. Nur kam diese Frage gestern von meiner leiblichen Tochter (10), da es im Verwandtenkreis doch anscheinend immer wieder sehr nette Erwachsenen gibt, die diese Frage vor den Kindern zum Thema machen.

Da ich ihr auf die Frage nicht wirklich hundertprozentig verbindlich antworten konnte, hier meine Fragestellung.

Ich habe ihr geantwortet, daß so wie sie es in ihrem Herzen fühlt auch richtig ist, nämlich das alles ihre Geschwister sind, und alles andere nur eine Frage ist, die auf dem Papier beantwortet wird und für das Leben untereinander nicht wirklich wichtig.

Trotzdem scheint ihr die Erklärung der Begriffe irgendwie wichtig zu sein, um den Zusammenhang zu verstehen.

Der Status ändert sich nicht, da Halbschwester nur sagt, dass die Gene zur Hälfte gleich sind, was durch eine Adoption nicht möglich ist.

Nein. Stiefschwester bzw. Adoptiv Schwester. So gesehen stammt die tochter ja nicht aus der familie . Ergo : Nicht Blutsverwandt.