6 Antworten

Die Klinge darf sich nicht selber (einhändig) ausklappen, Dies ist nicht erlaubt. Ansonsten kein Problem. Solchen Quatsch, wie in Deutschland, mit der Messerklingenlänge kennen wir in der Schweiz nicht. Denn wer das Gewehr im Hause hat, der braucht kein Messer!

Schliesslich dient heute noch der Säbel als Stimmrechtsausweis bei der Landsgemeinde in Appenzell!

Säbel - (Gesetz, Schweiz, Messer)
Die Klinge darf sich nicht selber (einhändig) ausklappen

Das war mal.

Du meinst wohl eher dass es nicht automatisch ausklappen darf. Also wie bei einem Springmesser. Einhändig ist sonst schon seit mehreren Jahren erlaubt. Sonst wären so einige Victorinox-Messer, unter anderem bspw. auch das Soldatenmesser 08 und das RescueTool mit Einhand-Klinge, nicht mehr legal auf der Strasse.

http://www.fedpol.admin.ch/fedpol/de/home/sicherheit/waffen/waffen_nach_waffenrecht.html

Waffen gemäss Waffengesetz sind:

  • Schmetterlingsmesser, Wurfmesser, einhändig bedienbare Messer mit automatischem Mechanismus, bei Gesamtlänge grösser als 12 cm und Klingenlänge grösser als 5 cm;
  • Dolche mit symmetrischer Klinge kleiner als 30 cm;

Letzte Änderung 29.08.2014

Von dem Ort von dem es Geliefert wird ist es erlaubt. Du darfst es mitführen aber in Kneipen oder bei Veranstahltungen must du es abgeben (wenn es verlangt wird). Wenn du es nicht von dir aus abgiebst und etwas passiert könntest du damit in Verbindung bebracht werden! Ich habe z.B ein AK47 Bajonett, eine Armbrust (aus dem, ich würde denken 15 jahhundert, nicht funktionfähig), ein Langbogen (neu, billig-bambus), ein schwert (nicht geschärft ca. 60 cm klinge). Ich darf jetzt mit meinem Schaukampfschwert auf die Strasse gehen aber mit dem Bajonett nicht.

Als Faustregel kann man sagen: leg das besser auf den Tisch leg deine Handfläche darüber wenn die Klinge hervorragt ist es nicht legal!

@cmler

Manche Dinge sterben wohl. Die Handbreit-Regel ist anscheinend eine davon.

@PatrickLassan

Du hast das "nie" vergessen. Sonst könnte man sich ja noch darüber freuen. ;)

@cmler

Welche Hand? Die eines Bauarbeiters, oder die eines Kleinkindes?

Es gibt keine Handbreiten- und auch keine Handlänge-Regel. Weder in Deutschland noch in der Schweiz und erst recht nicht in Österreich.

Wenn ich auf der sicheren Seite sein möchte, halte ich ich bei feststehenden Messern an die in Deutschland geltende 12cm-Länge. Und ich nehme dort auch keine Einhand-Taschenmesser mit.

In der Schweiz und Österreich sind die Gesetze ja zum Glück noch nicht so streng.

@cmler

Das steht wohl so im Waffenschutzgesetz oder ist erfunden..

Quelle gibts dazu keine, oder?

Also mit dem Zeugs würde ich jetzt auch nicht grad offensichtlich auf der Strasse spazieren gehen. Zumindest nicht in einer etwas mehr Bewohnten gegend. Da kännte so manch eine Person noch das Gefühl haben, dass du kurz vor einem Amoklauf bist. ;)

Ich würde das wohl auch eher erst dann wieder auspacken, wenn du am Ziel angekomen bist, und die Show beginnt.

Soweit ich das auf den Bildern erkenne, ist dieses Messer in der Schweiz legal:


http://www.fedpol.admin.ch/fedpol/de/home/sicherheit/waffen/waffen_nach_waffenre...

Waffen gemäss Waffengesetz sind:

  • Schmetterlingsmesser, Wurfmesser, einhändig bedienbare Messer mit automatischem Mechanismus, bei Gesamtlänge grösser als 12 cm und Klingenlänge grösser als 5 cm;
  • Dolche mit symmetrischer Klinge kleiner als 30 cm;

Letzte Änderung 29.08.2014


Etwas qualitativ hohwertiges würde ich bei dem Preis aber auch nicht erwarten. Sowas wäre bei mir wohl eher ein Messer zum spielen und anschauen.

ich denke erlaubt schon aber... sicher das du das willst muss ja suuuper quali sein bei dem Preis ^^

naja du musst es ja wissen aber erlaubt sollte das schon sein...

Es gibt doch so eine gewisse Einschränkung der Länge oder nicht?

Die gibt es, gelten aber nur für wenige Messerarten:

http://www.fedpol.admin.ch/fedpol/de/home/sicherheit/waffen/waffen_nach_waffenre...

Waffen gemäss Waffengesetz sind:

  • Schmetterlingsmesser, Wurfmesser, einhändig bedienbare Messer mit automatischem Mechanismus, bei Gesamtlänge grösser als 12 cm und Klingenlänge grösser als 5 cm;
  • Dolche mit symmetrischer Klinge kleiner als 30 cm;

Letzte Änderung 29.08.2014