Ist die Vermietung von Gewerbe mit 19% Mehrwertsteuer an Logopäden zulässig?

3 Antworten

Wenn ich Dich richtig verstehe, ist Dein Vermieter nicht von der Umsatzsteuer befreit. Das heißt, er darf nur mit dem Aufschlag der Mehrwert- /Umsatzsteuer vermieten.

Deine Umsatzsteuerbefreiung hat nichts mit der der MWSt zu tun, die im Kauf- bzw. Mietpreis enthalten ist, von Dingen, die Du erwirbst. Ich bin auch selbstständige Sprachtherapeutin (http://www.yetim.de), und ich schreibe auf meine Rechnungen umsatzsteuerfreie Beträge, weil ich befreit bin, nicht der Empfänger. Wenn Du einen Bleistift kaufst, musst Du ja auch MwSt zahlen.

§ 9 Abs. 2 UStG:

(2) Der Verzicht auf Steuerbefreiung nach Absatz 1 ist bei der Bestellung und Übertragung von Erbbaurechten (§ 4 Nr. 9 Buchstabe a), bei der Vermietung oder Verpachtung von Grundstücken (§ 4 Nr. 12 Satz 1 Buchstabe a) und bei den in § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchstabe b und c bezeichneten Umsätzen nur zulässig, soweit der Leistungsempfänger das Grundstück ausschließlich für Umsätze verwendet oder zu verwenden beabsichtigt, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen. Der Unternehmer hat die Voraussetzungen nachzuweisen.

Die können Dir gegenüber nicht auf die Steuer optieren, daher wird es wohl bei Euch nicht klappen.

Durch das Finanzamt müsstest du das denn wieder bekommen

Auch wenn ich Umsatzsteuerbefreit bin und ja auch keine Rechnungen mit MWST. ausstelle?

Natürlich nicht. Vorsteuerabzugsberechtigt ist man nur, soweit man entsprechende Umsätze tätigt.