Ist die Sprachaufnahme an der Hotline rechtskräftig?

5 Antworten

Probiere noch mal einen schriftlichen Widerruf per Einschreiben und verweise zur Sicherheit auf aus deiner Sicht arglistige Täuschung und dass wenn Sie nicht reagieren du die Verbraucherzentrale oder einen Anwalt einschalten wirst. Alternativ probiere mal eine Beschwerde über Facebook.

Über diese öffentlichen Kanäle kommt man tlw. auch schneller ans Ziel.

Hier handelt es sich um das Fernabsatzgesetz. Hier steht Dir ein 14 tägiges Rücktrittsrecht zu. Ist diese Frist bereits überschritten, solltest Du Dir einen Rechtsanwalt nehmen. Der Vertrag könnte noch angefochten werden. Ich kann mir aber ehrlichgesagt nicht vorstellen, dass der Vertragsschluss ohne Bestätigung erfolgt ist. Es muss ja auch der Leistungsumfang beschrieben werden.

Ein Vertrag muss nicht schriftlich geschlossen werden, es gibt auch mündliche Verträge.
So wie Du den Sachverhalt schilderst ist das aber schon einige Zeit her (wenn bereits die zweite Mahnung vorliegt). Wie gesagt, nimm Dir zeitnah einen Anwalt

Erstmal vielen Dank für die Antowort.
Ja, das ganze ist schon mehrere Monate her. Seitdem stehe ich ohne wirkliche Pause mit Vodafone in Kontakt.
Ich habe ein "Standardauftragsschreiben" von Vodafone bekommen mit dem nichtrabattierten Preis. Bei Nachfrage bei der Hotline wurde mir geantwortet, dass Sonderaktionen in dem Auftrag nie vermerkt werden und dass ich den Preis im Auftrag nicht ernstnehmen solle.
Die Frage ist, ob der Vertrag ohne Unterschrift gültig ist, (falls die Sprachaufnahme seitens Vodafone nicht vorgelegt werden kann).

@Janmeier4

Um hier eine seriöse und qualifizierte Antwort zu geben, wären viele zusätzliche Informationen notwendig. Ich kenne mich zwar verhältnismäßig gut aus, bin aber kein Jurist und kann Dir daher keine Rechtsberatung geben. Folgende Tipps und Einschätzungen helfen Dir aber hoffentlich:

  • Du hast ganz gute Karte, weil in solchen Fällen die Beweislast beim Verkäufer liegt. Wurdest Du gefragt, ob das Gespräch aufgezeichnet werden darf? Falls nicht, hat Vodafone hier widerrechtlich gehandelt und es ist eh alles hinfällig weil sie den Vertragsschluss nicht belegen können.
  • andie61 hat teilweise Recht. Dir muss weder der Vertrag noch die Wiederrufsbelehrung zugeschickt werden. Aber die Wiederrufsfrist läuft auch erst ab dem Zeitpunkt, ab dem Dir die Belehrung vorliegt. Du hast also noch immer die Möglichkeit zu widerrufen
  • Nach meinem Rechtsempfinden dürfte der Vertrag vor Gericht nicht haltbar sein, wenn Vodafone die Aufnahme nicht vorlegen kann. Ein Vertrag kommt immer durch zwei sich deckende Willenserklärungen zustande. Es müssen sich also beide einig sein.
  • Setze umgehend ein Schreiben auf und widerspreche dem aktuellen Vertrag. Schreibe dort rein, welche Leistung zu welchem Preis nach Deinem Wissen am Telefon vereinbart war, dass keine Bestätigung vorliegt und damit nach Deiner Auffassung kein Vertrag zustande gekommen ist, die Abbuchungen und die Mahnung daher rechtswidrig sind. Darüberhinaus soll Dir der Mitschnitt, der Vertrag und die Widerrufsbelehrung zugeschickt werden.
  • Schicke das Schreiben per Post aber auch per Fax! Entgegen einem Brief oder sogar einem Einschreiben gilt ein Fax mit Sendebstätigung als zugestellt. Bei einem Einschreiben ist das nicht so (auch wenn viele etwas anderes glauben).
  • Nimm Dir professionelle Hilfe. Entweder einen Anwalt (hier wäre eine Rechtsschutzversicherung hilfreich) andernfalls zumindest, wie scotty46 schreibt, über die Verbraucherzentrale

Viel Erfolg

@Esskah

Vielen vielen Dank für die guten Ratschläge!

Finde es echt super, wie sich hier manche für andere einsetzen :)

wende dich an eine Verbraucherzentrale , dort wird dir sicher geholfen

Der Vertrag ist rechtskräftig auch ohne unterschriebenen Vertrag,allerdings muss Dir Vodafone den Vertrag mit seinen Bestandteilen auch schriftlich bestätigen mit Widerrufsbelehrung.Schreibe einen Brief an den Vodafone Kundenservice-Vodafone GmbH Kundenbetreuung  40875 Ratingen-und schilder denen was Du für ein Problem hast und fordere sie auf sich die Aufnahme anzuhören.Wurde versäumt Dich auf das Widerrufsrecht hinzuweisen gibt es da dann auch keine 14 Tagesfrist,in dem Fall kann der Vertrag jederzeit widerrufen werden.

Der Vertrag (samt Widerrufsbelehrung) wurden mir zugestellt. Als ich daraufhin Vodafone anrief wurde mir gesagt, ich solle dieses "Standardschreiben" vernachlässigen und dass die mir versprochenen Konditionen sicher bestünden.

Unter dem Vertrag war ein Unterschriftsfeld, welches ich selbstverständlich mit den angeführten Konditionen nicht unterschrieb.

@Janmeier4

Der Vetrag ist auch ohne Unterschrift rechtskräftig,Du hättest dem widersprechen müssen und vom Vertrag zurücktreten müssen,das was Dir da gesagt wurde ist falsch das schriftliche zu vernachlässigen,das sind die Vertragsbestandteile.Dir bleibt jetzt wirklich nur an die Kundenbetreuung zu schreiben,das Problem bei allen Hotlines ist das der eine nicht weiss was der andere zugesagt hat und das auch nicht in Erfahrung bringen kann wenn es nichts schriftliches darüber gibt,somit bleibt nur die Aufzeichnung das Gespräches,aber dazu musst Du Vodafone schriftlich auffordern,in solchen Fällen bringt es gar nichts die Hotline anzurufen oder das Kontaktformular zu nutzen.

@andie61

Hab Vodafone schon an die Zentrale in Düsseldorf geschrieben...Ohne, dass mir richtig geholfen wurde.

@Janmeier4

Ok,dann wollen die offenbar nicht,aber da hast Du auch schlechte Karten wenn Du gar nichts dazu schriftlich hast.

Der Vertrag ist rechtskräftig

Verträge sind niemals rechtskräftig!

Sie sind wirksam oder eben nicht. Rechtskraft setzt eine gerichtliche Entscheidung voraus, gegen die es keine Rechtsmittel mehr gibt.

Rechtskräftig können nur Urteile von Gerichten sein, gegen die kein Rechtsmittel mehr möglich ist.

Gilt in solchem ein Sonderkündigungsrecht ?

Hast du eine Widerrufsbelehrung bekommen? Wenn nicht würde ich den Vertrag einfach widerrufen, da die Frist gar nicht zu Laufen begonnen hat.