Ist die Sperrung eines Privatweges der als Wanderweg gebraucht wird erlaubt?

4 Antworten

Wenn der Weg durch "Außenbereich" im Sinne des Baurechts läuft, ist eine Sperrung nicht möglich. Selbst ein Zaun darf dann überklettert werden. Das ist im Bundesnaturschutzgesetz so geregelt. Auch die Gemeinde kann einen Weg nicht einfach sperren.

Als Außenbereich gilt alles, was kein Bauland ist, also Wald, Wiesen, Ackerland, Gartenland. Dort dürfen Privatwege zu Erholungszwecken immer genutzt werden.

Am besten ist es wirklich, wenn du mit der Gemeindeverwaltung oder auch mal mit dem zuständigen Förster Kontakt aufnimmst. Eine Verschmutzung eines Naturschutzgebiets ist ja nicht so toll.

Zäunen Sie Ihr Gelände ein, wenn Sie nicht wollen, dass jemand es betritt! Sofern es sich allerdings um öffentlichen Wald in einem Naturschutzgebiet handelt, sollten Sie vor der Investition die Zustimmung der zuständigen Behörde einholen. Wurde der Weg öffentlich gewidmet, gelten andere Regeln und Sie dürfen evtl. keine Einfriedung vornehmen sondern müssen die Nutzung durch Dritte dann dulden.

die gemeinde ist da schon dein ansprechpartner...................