Ist die Schatzsuche mit Metalldetektoren für Amateure in Deutschland erlaubt?
Das Ergebnis basiert auf 10 Abstimmungen
11 Antworten

"Viele archäologisch interessierte Laien sind der Auffassung, archäologische Ausgrabungen könnten ohne weiteres von jedem durchgeführt und organisiert werden. Dass hierbei neben organisatorischen und wissenschaftlichen vor allem die rechtlichen Aspekte von besonderer Bedeutung sind, wird leider oft vergessen. Immer wieder beobachten die archäologischen Landesämter illegale Ausgrabungen im Bereich von bekannten Bodendenkmälern. Diese illegalen Grabungen haben meist das Ziel, so viele wertvolle Funde wie möglich zu machen. Die Fundstücke stehen dann beim Finder zu Hause in der Vitrine oder werden auf dem Schwarzmarkt verkauft. In jedem Fall entsteht der Allgemeinheit durch diese Straftaten ein beträchtlicher Schaden, da wichtige Kulturgüter der Wissenschaft und somit auch einer Präsentation im Museum entzogen werden."
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http://www.wissen.de/wde/generator/wissen/ressorts/geschichte/index,page=1308246.html
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Hier mal meine Meinung: Die Schatzsuche ist legal, wenn es sich nicht um die gezielte Suche nach antikem Kulturgut handelt (Bodendenkmal). Du kannst ohne Probleme den Schatz des Ur-Großvaters im eigenen Garten suchen, auch auf anderen Grundstücken mit Genehmigung des Eigentümers. Allerdings gelten in allen Bundesländern verschiedene Regelungen. In Bayern z.B. erhält der Finder von keltischen Regenbogenschüsselchen (Goldmünzen) sogar unter Umständen die Hälfte des Fundes, wenn er die Genehmigung des Grundstückeigentümers zum Suchen erhalten hat. Dies gilt natürlich nicht für die ungenehmigte Suche auf Bodendenkmälern.

Die suche ist verboten und das auch nicht nur wegen der Archäologie, soweit ich weiß ist es auf jedenfall in einigen Bundesländern(zb. Brandenburg) verboten, da sich dort immernoch viele ehemalige Bomben und Sprengsätze aus dem Weltkrieg im Boden befinden und durch Metalldetektoren eventuell aufgespürt werden könnten um versehentlich oder absichtlich ausgelöst zu werden...

Dann dürfte man nirgends mehr hin. Der letzte Fund im Fernsehen, so eine hatten wir in Duisburg. Das ging ohne Sprengung. Gewußt wie halt. Soviel dazu. Die Bomben haben einen Basenzünder. Das heißt zwei Flüssigkeiten vermischen sich und dann rumst es. Wenn die Glaszylinder defekt sind rumst es so oder so. Das ist dann nur eine Frage der Zeit. So wie es schreibst hört es sich an als würde ein Metalldetektor die Bombe auslösen. So ein Quatsch. Wie gesagt, die Bombe geht erst hoch wenn der Fälschlicher weise bezeichneter "Säurezünder" defekt ist. Jegliche Erdbewegung, selbst spielende Kinder, könnten diese Bomben auslösen.

Wie ich sehe sind die bisherigen Antworten bedauernswerterweise alle Falsch aber spiegeln die Meinungen der Allgemeinheit wieder.Hatte im letzten Seminar genau das Thema behandelt und es soll laut meines Prof illegal sein mit einem Metalldetektor auf Schatzsuche zu gehen. Allerdings kann man stehts behaupten man ist auf der Suche nach etwas was man selbst verloren hat,somit wäre das benutzen des Gerätes wieder erlaubt. Und noch eine Anmerkung als angehender Archäologe. Wenn du etwas findest, und es ausgräbst, dann tust du niemanden einen Gefallen. Denn als Archäologe kannst du keine Käselöcher im Boden gebrauchen. Denn durch das willkürliche herausnehmen von Funden geht dem Wissenschaftler der genaue Kontext zur Sache verloren und man kann nur noch sehr schwer etwas deuten. Zudem sind die Methoden des Laien alles andere als sauber und es werden großflächig Löcher gegraben und auschließlich das für den Laien von interesse gefundene Objekt herausgenommen, wobei viele Dinge wie Erdschichten,Mikro/Makrofunde etc in ihrer Lage verändert werden. Damit hat die Fundstelle einen großen Teil seiner Bedeutung verloren.
Grüße D.W

Sicher gibt es eine Gesetzliche Grundlage. Allerdings kenne ich diese jetzt nicht aus dem FF. Wenn interesse besteht frage ich am Dienstag mal in der Uni nach. Die können mir da bestimmt weiterhelfen und mir das genau erläutern. Falls du dich darüberhinaus Informieren willst, empfehle ich dir die HP des Deutschen Archäologischen Verbandes "http://www.darv.de/start.html"

Juristisch bildet das Schatzregal eine Ausnahme der Regelung zum Schatzfund in § 984 BGB, der sogenannten Hadrianischen Teilung. Dabei erwirbt das Eigentum am Fund je zur Hälfte der Finder und der Grundstückseigentümer. http://de.wikipedia.org/wiki/Schatzregal

Wie kann man das aber dann betrachten "Wolfenheim", wenn man jetzt zum Beispiel eine (übertreiben wir mal) legendäre Patronenhülse findet, diese am A**** der Welt verborgen lag und hundertzehnprozentig NICHT von einem Archäologen gefunden worden wäre.
Kann man dann nicht sagen * Besser, derjenige hat sie gefunden als das sie verrottet ist und demensprechend "für immer" verloren gegangen wäre." --> Ich meine alles existiert irgendwann gar nicht mehr. Oder nicht ?

suchen kannst Du alles, aber ob Du es behalten kannst, wenn Du etwas findest, ist etwas anderes!
Gibt es eine Gesetzliche Grundlage für Deine Antwort ?