Ist die Entschädigung der sogenannten "Zwangsadoption" in der DDR nun endlich gesetzlich geregelt und wenn ja, wo?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Es muss zunächst geklärt werden, ob es A) tatsächlich eine "Zwangs"adoption und diese B) gegen geltende Gesetze der damaligen DDR verstieß! Das ist in jedem speziellen Fall nicht so einfach.

Danke für den Stern!

Hallo,

zumindest in Sachsen laufen die Fristen des Entschädigungsfond 2017 aus.

Da dürfte es nahezu unmöglich sein, noch bis dahin das zwingend notwendige persönliche Gespräch zu erhalten, da die handvoll Mitarbeiter eh im Verzug sind.

Antrag konnte formlos gestellt werden. Das gilt in der Regel für Heimkinder.

Der Einigungsvertrag sieht keine Entschädigung vor. Ich persönlich würde sagen, das man seine Ansprüche im jeweiligen Bundesland (ehemalige DDR) stellt oder geltend macht bzw. längst hätte geltend hätte machen sollen.

Zwangsadoptierten steht derzeit keine Entschädigung zu.

Lediglich die Eltern, welche in Haft saßen können einen Opferausgleich beantragen.

Gesetzliche Ansprüche bestehen soweit mir bekannt sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht