Ist die Bereitstellungsprovision bei einer Anschlussfinanzierung ein Extraposten oder bereits in der Monatsrate enthalten?
Hallo. Unsere Zinsbindung für den Baukredit läuft Juni 2018 aus und wir planen bereits jetzt die Anschlussfinanzierung um die derzeit guten Bauzinsen zu sichern. Das aktuelle Angebot der Bank führt auf, dass
- die Sollzinsbindungsfrist ab jetzt bis Oktober 2025 läuft - bedeutet für uns effektiv nur 7,5 Jahre Zinssicherung
- die Bereitstellungsprovision 3% p.a. ab Juni 2019 beträgt.
Bedeutet dies, dass wir von Juni 2019 bis Oktober 2025 zusätzlich 3% p.a. bzw. 0,25% pro Monat der Darlehenssumme an die Bank zahlen müssen? Oder wurden diese "Nebenkosten" bereits im eff. Jahreszins berücksichtigt? Letzteres kann eigentlich aber nicht sein, da dieser wesentlich niedriger liegt als 3 %. Ist diese Art der Ausgestaltung von "Forward"-Darlehen (Bank sprach nur von Anschlussfinanzierung) so üblich?
Ich hoffe, jemand kann Licht ins Dickicht bringen.
3 Antworten
Prüfen Sie mal ob der Zins nicht minimal besser ist wenn der Bereitstellungszins nur auf 3 Monate reduziert wird. Denn 12 Monate für ein Forwarddarlehen sind wirklich ungewöhnlich. Bereitstellungszinsen zahlen Sie jedenfalls immer auf den nicht in Anspruch genommenen Darlehensteil. Gibt es jedoch ein Forwarddarlehen dann wird ja in der Regel alles umgeschuldet...
Wenn ich es zu tun hätte, würde ich jetzt gar nichts unternehmen. Die Niedrigzinsphase wird noch sehr viel länger als Juni 2018 weiterlaufen. Durch die Niedrigzinsphase haben wir einen wirtschaftlichen Aufschwung erlebt, wie schon lange nicht mehr. Die Politik und die Finanzmärkte wären doch völlig dumm, wenn sie die Zinsen anheben würden. Seit dem die Zinsen so niedrig sind, investieren auch die Privatleute viel mehr, da sie für ihr angelegtes Geld ja nichts bekommen.
Das, was du jetzt zusätzlich zahlst, holst du garantiert nicht mehr rein. Wie gesagt, ich würde das auf gar keinen Fall tun.
Bereitsstellungsprovision fällt nur dann an, wenn das Darlehen (noch) nicht abgerufen oder nur teilweise abgerufen wurde.
Die Bank "reserviert" den Darlehensbetrag ab unterschriebenen Antrag und refinanziert diesen wiederum, deshalb die Bereitstellungsprov, da für nicht abgerufene bzw. nur teilweise abgerufene Beträge kein Darlehenszins fällig wird.
Somit ist die Bereitstellungsprov. zusätzlich zu zahlen.