Ist die Bereitstellungsprovision bei einer Anschlussfinanzierung ein Extraposten oder bereits in der Monatsrate enthalten?

3 Antworten

Prüfen Sie mal ob der Zins nicht minimal besser ist wenn der Bereitstellungszins nur auf 3 Monate reduziert wird. Denn 12 Monate für ein Forwarddarlehen sind wirklich ungewöhnlich. Bereitstellungszinsen zahlen Sie jedenfalls immer auf den nicht in Anspruch genommenen Darlehensteil. Gibt es jedoch ein Forwarddarlehen dann wird ja in der Regel alles umgeschuldet...

Wenn ich es zu tun hätte, würde ich jetzt gar nichts unternehmen. Die Niedrigzinsphase wird noch sehr viel länger als Juni 2018 weiterlaufen. Durch die Niedrigzinsphase haben wir einen wirtschaftlichen Aufschwung erlebt, wie schon lange nicht mehr. Die Politik und die Finanzmärkte wären doch völlig dumm, wenn sie die Zinsen anheben würden. Seit dem die Zinsen so niedrig sind, investieren auch die Privatleute viel mehr, da sie für ihr angelegtes Geld ja nichts bekommen. 

Das, was du jetzt zusätzlich zahlst, holst du garantiert nicht mehr rein. Wie gesagt, ich würde das auf gar keinen Fall tun.

Bereitsstellungsprovision fällt nur dann an, wenn das Darlehen (noch) nicht abgerufen oder nur teilweise abgerufen wurde.

Die Bank "reserviert" den Darlehensbetrag ab unterschriebenen Antrag und refinanziert diesen wiederum, deshalb die Bereitstellungsprov, da für nicht abgerufene bzw. nur teilweise abgerufene Beträge kein Darlehenszins fällig wird.

Somit ist die Bereitstellungsprov. zusätzlich zu zahlen.