ISt die Ausreise aus der Türkei mit einer Fiktionsbescheinigung möglich?
Dass man mit der Fiktionsbescheinigung p.81 Abs. 4 nach Deutschland aus einem nicht-EU Land wieder einreisen kann weiß ich mittlerweile, weil das auch auf den InternetSeiten der Behörden stehen.
Die Frage die ich habe ist jedoch, von denen die bereits Erfahrung damit haben, ob es bei der Ausreise aus der Türkei am Flughafen Probleme deswegen gibt.
Grüße
1 Antwort
update:Ich war vorhin beim Auslanderbehorde meiner Stadt. Da ich einen unbefristeten Niederlassungserlaubnis habe gibt es für mich keine Fiktionsbesxheinigung. Stattdessen habe ich einen Aufkleber in meinem Pass geklebt bekommen der ab Heute 4 Wochen gültig ist und belegt, dass ich einen unbefissteten Niederlassungserlaubnis besitze. Somit hat sich für mich die Frage der Fiktionsbescheinigung geklärt. KOSTEN: 15€Ich Hoffe mit dem Update sind zu späterem Zeitpunkt auch anderen geholfen.Schöne Grüße