Ist der Zahnabdruck, Rötngenbilder etc. Eigentum des Kieferorthopäden?
Ich war mit meinem Sohn beim Kieferorthopäden zwecks einer Zahnspange. Es wurden Abdrücke, Röntgenbilder etc. vorgenommen. Jedoch beim Gespräch kam heraus, das mindestens 2000 € privat zu zaheln wären ohne die Kosten, bei denen die Krankenkasse 80% übernimmt. Ich habe mich nun entschieden, eine zweite Meinung einzuholen. Meine Frage: Sind die Abdrück und Röntgenbilder Eigentum des Zahnarztes? Wenn nicht brauchte meine Tochter nicht nochmal das Prozedere durchzumachen. Wer kennt sich aus?
4 Antworten
ich habe ebefalls einen KV von ca. 2000 Euro (und steck mitten in der Behandlung, meine bezahlten Kosten sind WEITAUS niedriger, weil wir KEINE Speed Brackets genommen haben), die Frage verstehe ich aber nicht da die Bilder und die Abdrücke WÄHREND der Behandlung gemacht werden MÜSSEN! wir sind seit über 1nem Jahr in Behandlung, die REchnung erfolgt bei uns immer am Quartalsende, die höchste war 180 Euro
Röntgenbilder sind definitiv Eigentum des Arztes. Ich nehme an, dass es mit Abdrücken ähnlich ist.
hier ein paar google-ergebnisse http://www.google.de/#hl=de&xhr=t&q=eigentum+r%C3%B6ntgenbilder
Den Abdruck haben wir zurück erhalten. Allerdings sind 2000 Euro noch relativ gnädig. Die ganze Spangenzeit hat bei uns etwa 7000 Euro gekostet und hier werden keine Zahnarztkosten von der Krankenkasse übernommen, wenn man keine Spezialversicherung hat. Du kannst ja mal beim Zweitmeinungsarzt nachfragen, was er übernehmen könnte und was er selber neu anfertigen würde.
In Deutschland schon, nicht in der Schweiz. Darum ist wichtig hier, dies rechtzeitig zu versichern, mind. 3 Jahre bevor es zu einer Behandlung kommen könnte. Aber Deutschland ist da eh grosszügig, da beteiligen sich Krankenkassen selbst bei Erwachsenen an den Zahnarzt-Kosten.
Die Röntgenbilder und den Abdruck hat ja deine Krankenkasse bezahlt. Somit ist beides dein Eigentum.
Irgendwie klappt das gerade nicht mit dem Kommentieren. Also noch ein Versuch: Röntgenbilder gehören dem Arzt, es ist egal, wer sie bezahlt. Bei Abdrücken wird es ähnlich sein
http://www.google.de/#hl=de&xhr=t&q=eigentum+r%C3%B6ntgenbilder
Das ist nicht falsch. Der Patient und/oder ein anderer Arzt haben Anspruch auf HERAUSGABE. Das Eigentum bleibt aber trotzdem beim Arzt, der sie erstellt hat. Das sind zwei grundverschiedene Dinge
klar übernimmt die Kasse die KOsten bei Kindern wenn es KEINE reine ästethische SAche ist sondern notwendig