Ist der Zahnabdruck, Rötngenbilder etc. Eigentum des Kieferorthopäden?

4 Antworten

ich habe ebefalls einen KV von ca. 2000 Euro (und steck mitten in der Behandlung, meine bezahlten Kosten sind WEITAUS niedriger, weil wir KEINE Speed Brackets genommen haben), die Frage verstehe ich aber nicht da die Bilder und die Abdrücke WÄHREND der Behandlung gemacht werden MÜSSEN! wir sind seit über 1nem Jahr in Behandlung, die REchnung erfolgt bei uns immer am Quartalsende, die höchste war 180 Euro

Röntgenbilder sind definitiv Eigentum des Arztes. Ich nehme an, dass es mit Abdrücken ähnlich ist.

hier ein paar google-ergebnisse http://www.google.de/#hl=de&xhr=t&q=eigentum+r%C3%B6ntgenbilder

Den Abdruck haben wir zurück erhalten. Allerdings sind 2000 Euro noch relativ gnädig. Die ganze Spangenzeit hat bei uns etwa 7000 Euro gekostet und hier werden keine Zahnarztkosten von der Krankenkasse übernommen, wenn man keine Spezialversicherung hat. Du kannst ja mal beim Zweitmeinungsarzt nachfragen, was er übernehmen könnte und was er selber neu anfertigen würde.

klar übernimmt die Kasse die KOsten bei Kindern wenn es KEINE reine ästethische SAche ist sondern notwendig

@Katja1976

In Deutschland schon, nicht in der Schweiz. Darum ist wichtig hier, dies rechtzeitig zu versichern, mind. 3 Jahre bevor es zu einer Behandlung kommen könnte. Aber Deutschland ist da eh grosszügig, da beteiligen sich Krankenkassen selbst bei Erwachsenen an den Zahnarzt-Kosten.

Die Röntgenbilder und den Abdruck hat ja deine Krankenkasse bezahlt. Somit ist beides dein Eigentum.

Irgendwie klappt das gerade nicht mit dem Kommentieren. Also noch ein Versuch: Röntgenbilder gehören dem Arzt, es ist egal, wer sie bezahlt. Bei Abdrücken wird es ähnlich sein

http://www.google.de/#hl=de&xhr=t&q=eigentum+r%C3%B6ntgenbilder

@AmpMan

Das ist nicht falsch. Der Patient und/oder ein anderer Arzt haben Anspruch auf HERAUSGABE. Das Eigentum bleibt aber trotzdem beim Arzt, der sie erstellt hat. Das sind zwei grundverschiedene Dinge