Ist der Vorstand eines Vereins eine natürliche oder juristische Person?
Kann mir jemand sagen, ob ein Vorstandsmitglied eines Vereins nun eine natürliche oder juristische Person ist? Mein Problem besteht darin, dass sich Vorstandsmitglieder eines Vereins in den Aufsichtsrat einer gemeinnützigen GmbH wählen lassen möchten, deren einziger Gesellschafter der Verein ist. Ist das nun möglich bzw. rechtlich konform?
6 Antworten

Vorstand eines Vereins kann nur eine natürliche Person sein (m/w); kein Hund, denn das wäre eine Sache nach dem BGB. Beim Verein kann auch keine Körperschaft des öffentlichen oder des privaten Rechts Vorstand sein! Ihr Problem muss in der Satzung der GmbH und des Vereins jeweils geregelt sein. Interessenkolisionen sind auszuschließen; auch könnte es ein Problem mit Parteiverrat geben. Lassen Sie sich von einem Vereins-und Gesellschaftsrechtler beraten. Ihr Problem ist weitreichender als Sie denken.

Es hängt von der Rechtsform des Vereins ab. Ist es ein eingetragener Verein (eV), dann ist der Verein eine juristische Person und der Vorstand haftet für alle Rechtsgeschäfte. Ist es ein nicht eingetragener Verein, dann sind die Vorstandsmitglieder nur für ihr eigenes Handeln verantwortlich bzw. haftbar.

jeder Mensch ist einen atürliche Person. Der eingetragenen Verein ist eine juristische Person, auch die GmbH.
Natürlich kann der sich wählen lassen

Natürlich ist nur der Verein selbst eine juristische Person, und nicht nur juristisch ist der Vorstand eine natürliche Person ;)

Natürlich eine natürliche!