Ist der Mieter ein Querulant, oder tatsächlich Opfer wiederholter Lärmbelästigung durch die Mietergemeinschaft?
Nicht nur mangels eigenem Balkon, sondern auch aufgrund sehr guter Nachbarschaftsverhältnisse untereinander nutzen unsere Mieter (11 Mietparteien) den gemeinsamen Innenhof in den Sommermonaten gerne zum gemeinsamen Grillen und Feiern - oder auch nur zum abendlichen Zusammensitzen bei einem Glas Wein oder einer Flasche Bier. Das ist schon seit Jahrzehnten so, und auch neue Mieter schließen sich dieser "Tradition" normalerweise gerne an, zumal sie vor Abschluss des Mietvertrages von diesen "familiären Gepflogenheiten" informiert wurden - und diese auch genießen.
So auch der Mieter, um den es hier geht. Auch er und seine Familie werden zum Grillen eingeladen, er sitzt dabei und feiert mit, nimmt noch einiges an fertigem Grillgut mit nach Hause - um sich dann regelmäßig am nächsten Tag bei uns Vermietern über dieses Grillen im Hof zu beschweren, weil er zu diesen Zeiten das Fenster nicht öffnen konnte.
Oft genug saß er abends nach 22 Uhr noch gemeinsam mit anderen Mietern im Hof, um den Tag ausklingen zu lassen. Doch plötzlich (nach 2 Jahren Mietzeit) besteht er darauf, dass ab Punkt 22 Uhr absolute Ruhe herrscht im Hof, auch am Wochenende. Bereits um 22:02 Uhr (!) wird sich bei uns per SMS beschwert. Und am nächsten Tag steht der Mieter bei uns auf der Matte und droht mit Mietminderung und Anwalt.
Nun weiß ich natürlich, dass ab 22 Uhr Nachtruhe ist, und der Mieter insofern im Recht ist - wohl auch, obwohl er selber oft genug nach 22 Uhr dabei gesessen hat.
Auf der anderen Seite ist die komplette, restliche Mietergemeinschaft sehr aufgebracht darüber, dass sie abends nicht mehr im Hof zusammensitzen kann, und fühlt sich in ihrer Wohnqualität eingeschränkt. Man argumentiert, dass ja um die Zeiten keine Partys gefeiert werden, sondern dass man einfach nur zusammensitzt und sich in Zimmerlautstärke unterhält. Aber sicher ist: man müsste schon durchweg flüstern, damit überhaupt nichts in der Wohnung des Mieters zu hören wäre.
Ist es denn tatsächlich so, dass wir nun allen Mietern das Zusammensitzen und Unterhalten im Hof nach 22 Uhr untersagen müssen? Ist das überhaupt mietrechtlich zulässig? Denn immerhin ist das Mitbenutzen des Innenhofes den Mietern mündlich zugesagt, wenn es auch nicht explizit im Mietvertrag steht. Oder hat jemand einen Tipp für mich, wie ich die jetzt leider aktuelle Situation "Einer gegen Alle + Alle gegen Einen" entschärfen kann?
6 Antworten
besteht er darauf, dass ab Punkt 22 Uhr absolute Ruhe herrscht im Hof, auch am Wochenende.
Richtigerweise kann der Mieter von dir als Vermieter unter Mietminderung Einhaltung der Nachtruhe verlangen, meint dir abverlangen, "ab 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr Betätigungen zu verbieten, welche die Nachtruhe zu stören geeignet sind".
Dieser Rechtsanspruch ergibt sich aus dem Bundesimmissionsschutzgesetz und dessen Durchführungsbestimmungen, z. B. § 9 (1) LImschG NRW.
Aber sicher ist: man müsste schon durchweg flüstern, damit überhaupt nichts in der Wohnung des Mieters zu hören wäre.
Und genau das muss man ab 22 Uhr auch: Dein "Querulant" muss keine bier- oder weinselig lärmenden Gespräche, dröhnendes Gelächter, Grillrauchschwaden, Gläserklingen usw. um diese Zeit mehr hinnehmen.
sondern dass man einfach nur zusammensitzt und sich in Zimmerlautstärke unterhält.
Da kann man(n) gerne um 21.55 Uhr die Runde ausflösen und in einer der Wohnungen "Tradition" und "Wohnqualität" weiterführen.
G imager761
Oje, das ist ja ein ganz netter Mieter. Er feiert mit, wird verköstigt und beschwert sich dann. Wie steht der Vermieter zu den gemütlichen Abenden? Er könnte auch mal mit ihm reden, bzw. die ganze Hausgemeinschaft. Wenn es sonst niemanden in der Nachbarschaft stört, solltet Ihr Euch Euer gemütliches Beisammensein nicht vermiesen lassen.
Wenn er sich aus der Gemeinschaft ausschliesst, ist das sein Problem.Ihr Mieter haltet doch zusammen,oder?! Dagegen hat er keine Chance. Er sollte sich besinnen, daß ein harmonisches Miteinander das Leben einfacher macht.
Keiner kann in Ruhe leben wenn es dem lieben Nachbarn nicht gefällt.
Ihr solltet ihn mal höflich darauf hinweisen,dass es in eurer Stadt sicher noch andere Wohnungen gibt wo er sich nicht mit solch einer uneinsichtigen Hausgemeinschaft rum plagen muss.
Ist es denn tatsächlich so, dass wir nun allen Mietern das Zusammensitzen und Unterhalten im Hof nach 22 Uhr untersagen müssen?
Ab 22 Uhr ist Nachtruhe und der Mieter kann z.B. die Polizei rufen oder er kann den Vermieter bitten sich darum zu kümmern.
Ob Mehrheit oder Minderheit ist hier egal es gibt Richtlinien an die sich jeder halten muss und hier ist das Zimmerlautstärke und ab 22 Uhr Nachtruhe.
MfG
Johnny
Für die anderen Mieter ist das natürlich schade und man kann nur hoffen, das der Mieter dort nicht zu lange wohnt.
Hallo,
ich kann nur aus eigener Erfahrung sprechen, dass wenn gegrillt wird es auch meistens laut ist. Möglich ist auch, dass er einfach nicht mehr gut einschlafen kann ... und sich mal einfach in seine Bedürfnisse rein versetzen. In dem Fall hat er ja versucht, dass vorher mit den anderen Personen zu klären. Ich würde aus Rücksicht und Anstand ab 22 Uhr nicht mehr grillen und sehr leise sprechen oder wirklich in die Wohnungen gehen. Man kann ja die Party nach drinnen verlegen.
Was ich auf alle Fälle vermeiden würde ... alle gegen einen ... er fühlt sich dann bedrängt und die Situation wird sicher nicht besser werden. Die Fronten könnten sich verschärfen und wer weis wie das ausgeht. Gerade wenn man zusammen eine Party feiert ... merkt man oft nicht, dass es laut wird. Der genervte Nachbar muss ev. am morgen früh raus und kann nicht einschlafen, da er schon das Fenster nicht aufmachen kann (wegen dem Grillqualm) und das Gelächter sehr laut ist. Nachts hört man auch jedes Wort viel lauter als am Tag.
Ich würde ihn mal persönlich in einem guten Moment fragen ...
Ich gehe mal davon aus,dass dem betreffenden Mieter die Gemeinschaft im Hof einfach nicht passt.
Wenn man davon ausgeht,dass die Unterhaltungen, nicht im Alkoholrausch in lautes Anschreien ausartet,durfte es keine Beanstandungen geben.Zumal es keine gesetzlich Handhabe gegen das gemütliche Beieinandersein gibt.
Wenn man alternativ dazu betrachtet,jeder Mieter hält sich in seiner Wohnung auf und es laufen Radio/Fernseher und zu dieser Jahreszeit die Fenster geöffnet sind,ist der Lautstärkepegel sicher nicht geringer.
Nun, der Mieter lässt leider nicht mit sich reden, stellt sich stur. Er grüßt seit einiger Zeit auch plötzlich keine Mitmieter mehr, aber das ist ja kein Vergehen.