Ist der Mieter ein Querulant, oder tatsächlich Opfer wiederholter Lärmbelästigung durch die Mietergemeinschaft?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

besteht er darauf, dass ab Punkt 22 Uhr absolute Ruhe herrscht im Hof, auch am Wochenende.

Richtigerweise kann der Mieter von dir als Vermieter unter Mietminderung Einhaltung der Nachtruhe verlangen, meint dir abverlangen, "ab 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr Betätigungen zu verbieten, welche die Nachtruhe zu stören geeignet sind".

Dieser Rechtsanspruch ergibt sich aus dem Bundesimmissionsschutzgesetz und dessen Durchführungsbestimmungen, z. B. § 9 (1) LImschG NRW.

Aber sicher ist: man müsste schon durchweg flüstern, damit überhaupt nichts in der Wohnung des Mieters zu hören wäre.

Und genau das muss man ab 22 Uhr auch: Dein "Querulant" muss keine bier- oder weinselig lärmenden Gespräche, dröhnendes Gelächter, Grillrauchschwaden, Gläserklingen usw. um diese Zeit mehr hinnehmen.

sondern dass man einfach nur zusammensitzt und sich in Zimmerlautstärke unterhält.

Da kann man(n) gerne um 21.55 Uhr die Runde ausflösen und in einer der Wohnungen "Tradition" und "Wohnqualität" weiterführen.

G imager761

Oje, das ist ja ein ganz netter Mieter. Er feiert mit, wird verköstigt und beschwert sich dann. Wie steht der Vermieter zu den gemütlichen Abenden? Er könnte auch mal mit ihm reden, bzw. die ganze Hausgemeinschaft. Wenn es sonst niemanden in der Nachbarschaft stört, solltet Ihr Euch Euer gemütliches Beisammensein nicht vermiesen lassen.

Feines 
Fragesteller
 14.06.2015, 16:23

Nun, der Mieter lässt leider nicht mit sich reden, stellt sich stur. Er grüßt seit einiger Zeit auch plötzlich keine Mitmieter mehr, aber das ist ja kein Vergehen.

lieblingsmam  14.06.2015, 16:26
@Feines

Wenn er sich aus der Gemeinschaft ausschliesst, ist das sein Problem.Ihr Mieter haltet doch zusammen,oder?! Dagegen hat er keine Chance. Er sollte sich besinnen, daß ein harmonisches Miteinander das Leben einfacher macht.

Peter501  14.06.2015, 16:30
@Feines

Keiner kann in Ruhe leben wenn es dem lieben Nachbarn nicht gefällt.

Ihr solltet ihn mal höflich darauf hinweisen,dass es in eurer Stadt sicher noch andere Wohnungen gibt wo er sich nicht mit solch einer uneinsichtigen Hausgemeinschaft rum plagen muss.

Ist es denn tatsächlich so, dass wir nun allen Mietern das Zusammensitzen und Unterhalten im Hof nach 22 Uhr untersagen müssen?

Ab 22 Uhr ist Nachtruhe und der Mieter kann z.B. die Polizei rufen oder er kann den Vermieter bitten sich darum zu kümmern.

Ob Mehrheit oder Minderheit ist hier egal es gibt Richtlinien an die sich jeder halten muss und hier ist das Zimmerlautstärke und ab 22 Uhr Nachtruhe.

MfG

Johnny

johnnymcmuff  14.06.2015, 19:46

Für die anderen Mieter ist das natürlich schade und man kann nur hoffen, das der Mieter dort nicht zu lange wohnt.

Hallo,

ich kann nur aus eigener Erfahrung sprechen, dass wenn gegrillt wird es auch meistens laut ist. Möglich ist auch, dass er einfach nicht mehr gut einschlafen kann ... und sich mal einfach in seine Bedürfnisse rein versetzen. In dem Fall hat er ja versucht, dass vorher mit den anderen Personen zu klären. Ich würde aus Rücksicht und Anstand ab 22 Uhr nicht mehr grillen und sehr leise sprechen oder wirklich in die Wohnungen gehen. Man kann ja die Party nach drinnen verlegen.

Was ich auf alle Fälle vermeiden würde ... alle gegen einen ... er fühlt sich dann bedrängt und die Situation wird sicher nicht besser werden. Die Fronten könnten sich verschärfen und wer weis wie das ausgeht. Gerade wenn man zusammen eine Party feiert ... merkt man oft nicht, dass es laut wird. Der genervte Nachbar muss ev. am morgen früh raus und kann nicht einschlafen, da er schon das Fenster nicht aufmachen kann (wegen dem Grillqualm) und das Gelächter sehr laut ist. Nachts hört man auch jedes Wort viel lauter als am Tag.

Ich würde ihn mal persönlich in einem guten Moment fragen ...

Ich gehe mal davon aus,dass dem betreffenden Mieter die Gemeinschaft im Hof einfach nicht passt.
Wenn man davon ausgeht,dass die Unterhaltungen, nicht im Alkoholrausch in lautes Anschreien ausartet,durfte es keine Beanstandungen geben.Zumal es keine gesetzlich Handhabe gegen das gemütliche Beieinandersein gibt.

Wenn man alternativ dazu betrachtet,jeder Mieter hält sich in seiner Wohnung auf und es laufen Radio/Fernseher und zu dieser Jahreszeit die Fenster geöffnet sind,ist der Lautstärkepegel sicher nicht geringer.