Ist der Lehrgang in der Ausbildung pflicht?
Hallo, ich mache seit August eine Ausbildung zur Bäckereifachverkäuferin.
Und bald steht der jährliche Lehrgang an, zudem wir schon eine Einladung bekommen haben. Die Frage ist, ob es pflicht ist, dort hin zu fahren.
Denn erstens, so sagte unserer Lehrer, dass der Arbeitgeber den Lehrgang verneinen kann, weil zb. unsere Mitarbeit angebracht ist im Betrieb, durch Mitarbeiterausfall etc. Und ich habe eine Ausgelernte Kollegin, die die Ausbildung auch geschafft hat, ohne einen einzigen Lehrgang zu absolvieren.
Lg
3 Antworten
In der Regel ist die Teilnahme an Lehrgängen eine Pflicht, die sich aus dem Ausbildungsvertrag ergibt. Wenn in diesem Lehrgang ein Inhalt vermittelt wird der zur Ausbildung gehört, kann der Ausbilder die Teilnahme nicht verweigern, sondern nur verschieben oder er auf andere Art und Weise sicherstellen, dass die Aufbildungsinhalte nach dem Plan vermittelt werden.
Weshalb deine Kollegin die Ausbildung geschafft hat kann ich nicht nachvollziehen, es ändert sich nichts an deiner Pflicht an dem Lehrgang teilzunehmen. Schau in dein POWI-Buch oder frag mal den PoWi-Lehrer, der sollte das mit euch schon gemacht haben.
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Da gibt es einen Betrieb, die Geld dafür bezahlt seine Auszubildenen noch überbetrieblich auszubilden. Das Geld läuft weiter, obwohl der Auszubildenen im Betrieb fehlt...
und dann solch eine Frage...?
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Pflicht ? Ein klares JA !!