Ist der Komsum von Drogen mit dem Besitz gleichzustezen?
Hi, der Konsum von Drogen ist ja (soweit ich es weiß) legal, der Besitz hingegen illegal. Aber wenn man nun eine Droge in Pillenform o.ä. zu sich schluckt besitzt man sie ja solange bis man sie ausscheidet oder?
5 Antworten
Nein, der Konsum von Drogen bedeutet nicht zwingend das man auch welche besessen hat, das muss nämlich genau nachgewiesen werden. Wenn man, in vertrauter Runde in der der Joint kreist, sitzt und dann eben auch seine Züge macht ist diese vorübergehende Überlassung zum Gebrauch kein Besitz. Somit kann man den Konsum erklären. Wer dann noch auf alle Befragungen mit Schweigen antwortet hat nichts zu befürchten. Es kann nämlich so gewesen sein, auch wenn es kein Mensch glaubt, aber Glaube bringt in der Kirche was, vor Gericht nicht.
Das ist zu weit hergeholt.
Ist doch nicht schlimm? Trotzdem ein sehr guter Punkt, auf den man erstmal kommen muss. In der juristischen Literatur ist der ebenfalls längst bekannt; das unterstreicht, dass man ihn nicht mit "zu weit hergeholt" abwatschen muss ;) Auch eine Ansicht, gegen welche man sich entscheidet, kann respektiert werden und sogar durchaus plausibel sein.
Übrigens ist das, was du beschreibst, ja ausschließlich die Begründung für das, was er in Satz 1 seiner Fragebeschreibung erwähnt. Seine eigentliche Frage aber befindet sich in Satz 2, nicht Satz 1 - dazu sagt deine Antwort streng genommen gar nichts aus ;)
Meine Antwort gilt auch für Satz 2. Der "Stoff" befindet sich dann in seinem Blutkreislauf und ist somit nicht sein Besitz im Sinne des BtmG.
Vielleicht jetzt, aber machen wir uns nichts vor; tatsächlich hast du nur auf Satz 1 geantwortet, der gar keine Frage enthielt. Deine Antwort bildet schließlich eine Argumentationskette, die mit dem Blutkreislauf aber rein gar nichts zu tun hat.
Na wenn Du es meinst.
Der Konsum ist in soweit legal, da du ein Recht hast dich selbst zu schädigen. Ansonsten wäre ja zB auch Selbstmord strafbar.
An sich musst du die Droge vorher besessen haben. Allerdings muss die Polizei dir das nachweisen. Wenn sie dich nur berauscht antreffen können sie nichts machen.
Wenn sie dich nur berauscht antreffen können sie nichts machen.
Eine Anzeige bekommt man erstmal. Auch wenn dass dann meist im Sande verläuft.
Wenn etwas konsumiert wird, dann hört es auf zu existieren.
Dein Magen- oder Körperinhalt zählt nur dann als Besitz, wenn er irgendwie davor geschützt wird, verdaut zu werden.
Und genau deswegen gibt es von der Polizei standardmäßig eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das BTMG, wenn sie jemanden auf Drogen erwischen, auch wenn der nichts mehr dabei hatte.
Ah okay, interessant das wusste ich nicht.
Unsinn. Die Polizei macht noch nichtmal einen Drogentest wenn sie nichts finden. Wenn sie was finden übrigens auch nicht, es sei denn man erwischt Dich beim Autofahren.
Kein Unsinn ist mir schon passiert. Und die haben nur gedacht ich hätte konsumiert. Der Bluttest war dann negativ aber die Anzeige war da.
Ist trotzdem Unsinn, siehe mein geänderter Kommentar oben.
Manche Cops mögen anscheinend sinnlosen Papierkrieg...
Und? Ist bei der Anzeige was rumgekommen?
Ich sag ja nicht das dabei was rum gekommen sei. Aber die Anzeige hat man ganz schnell am Hals. Und dumme Leute gehen dann zur Anhörung und reden sich um Kopf und Kragen.
Der letzte Satz ist leider zutreffend. Es gibt natürlich auch Polizisten die einfach nur etwas dämlich sind. Zumindest aber ihr Vorgesetzter sollte sie darüber aufgeklärt haben dass das was sie gemacht haben Unsinn ist.
Glaube ich nichtmal auch das ging dann womöglich als aufgeklärte Straftat in die Polizeistatistik ein und ist somit aus polizeilicher Sicht ein Erfolg. (Anzeige + Verdächtiger = aufgeklärte Straftat, unabhängig davon wie das Verfahren dann ausgeht)
Nö, aufgeklärte Straftaten sind nur die welche auch vor Gericht abgeurteilt werden.
Der Bluttest war rechtswidrig und Körperverletzung. Es gibt keinen Anlass bei einem Fußgänger Blut abzunehmen.
Wenn man den Besitz nicht nachweisen kann passiert da auch nix. Weil es halt nicht nachweisbar ist, und zb bei einem Joint es von jemand anders sein kann und man nur gezogen hat.
Es ist schon ein valider Punkt, wie der Fragende anmerkt, dass man den Stoff ja doch besitzen könnte, wenn man ihn sich buchstäblich einverleibt hat^^
Trotzdem herrscht, wohl zu Recht, die Ansicht, wonach dies nicht strafbar ist.