Ist der Kirchenaustritt noch irgendwo zu melden?
Soweit ich weiß wird das Einwohnermeldeamt, das Finanzamt und die Kirche selbst automatisch vom Amtsgericht über einen Kirchenaustritt informiert.
Muss man den Kirchenaustritt dann selbst noch irgendwo melden? Interessieren sich beispielsweise Krankenversicherung, Rentenversicherung oder andere Versicherungen dafür?
3 Antworten
Deinem Arbeitgeber musst du es melden, damit er es ab der nächsten Lohnzahlung berücksichtigt.
Die Sozialversicherung interessiert sich nicht dafür, ob jemand in der Kirche ist.
Die Amtsgerichte sind zuständig nicht das EWA.
Das kommt auf das Bundesland an. In den meisten Bundesländern ist für den Kirchenaustritt das Standesamt zuständig.
Der Austritt muss in Deutschland je nach Bundesland entweder vor dem Amtsgericht (in Berlin, [24] Brandenburg und Nordrhein-Westfalen) oder vor dem Standesamt/Bürgeramt (andere Bundesländer) erklärt werden.
https://de.wikipedia.org/wiki/Kirchenaustritt#Zust%C3%A4ndige_Beh%C3%B6rde
Ja, das meinte ich auch. "Soweit ich weiß wird das Einwohnermeldeamt [...] vom Amtsgericht [...] informiert."
Der Austritt ist auch schon durch. Habe nur leider vergessen, diese Frage der Sachbearbeiterin im Amtsgericht zu stellen.