Ist der Boiler kaputt? wer bezahlt?

6 Antworten

so hier die Antwort von meiner Genossenschaft:

Die Erhaltungsverpflichtung für alle Einrichtungen, so auch bezüglich des Warmwasserboilers obliegt aufgrund der Vereinbarungen des Mietvertrages dem Mieter. 2006 hat der Oberste Gerichtshof zwar entschieden, dass derartige Reparaturen der Vermieter bezahlen muss, 2009 hat es eine gegenteilige Entscheidung gegeben (der Mieter muss seine Einrichtungen auf eigene Kosten erhalten), an welche wir uns nunmehr halten, wie auch an den vorherigen OGH-Entscheid. Sie müssen daher Reparaturen an dem Boiler bis auf weiteres selbst bezahlen. Von 2006 bis 2009 haben wir alle Reparaturkosten aufgrund des OGH-Entscheides aus 2006 auf freiwilliger Basis übernommen. Seitens der Geschäftsleitung wurde aufgrund der letztgültigen Entscheidung des OGH aus 2009 entschieden, dass sich die NBG an diesen Gerichtsentscheid hält und die Reparaturkosten somit nicht mehr übernimmt.

Der Vermieter ist nur dann verpflichtet, ein neues Gerät anzuschaffen, wenn eine Reparatur nachweislich unmöglich ist. Wirtschaftliche Entscheidungen sind dabei nicht von Belang.

Wobei, nach Prüfung des Urteils und kurzem Telefonat mit meinem Rechtsanwalt: Muss eine Reparatur von mir getragen werden. Eine Neuanscahffung aber nicht durch den Mieter.

Den Mieter trifft gemäß § 8 Abs. 1 MRG die Pflicht zur Durchführung solcher Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten, die zur Abwehr von Nachteilen für den Vermieter oder andere Mieter erforderlich sind. Eine Pflicht zur Erneuerung von Geräten, deren Reparatur technisch oder wirtschaftlich nicht mehr möglich ist, besteht allerdings nicht.

Wobei es hier eine Pattstellung gibt, weil es nicht ausdrücklich anzeigt, dass der Vermieter die kosten übernehmen muss. Es steht nur, dass ich als Mieter diese nciht Instandsetzen muss. Das müsste man lt. meinem Anwalt wieder durchjudizieren, worauf ich trotz Rechtsschutzversicherung wohl keine Lust habe. Mal schauen, was es kostet.

Vielen DAnk für die Antworten übrigens.

Wenn es denn tatsächllich ein Boiler und kein Durchlauferhitzer ist, so ist entweder die Temperatur nicht richtig eingestellt oder der Boiler ist zu klein. Sollte aber ein Durchlauferhitzer installiert sein, so ist die Sachlage eine andere. Da wäre wohl eine Rep. oder ein Austausch des Gerätes erforderlich. beides wäre allein vom Vermieter zu veranlassen und zu finanzieren. Wartungskosten könnten, wenn vereinbart, auf den Mieter umgelegt werden. Rep. grundsätzlich nicht. Es ist eine der Hauptpflichten des Vermieters, die Mietsache während der Mietzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten.

In Österreich ist es geregelt, daß der Vermieter den Boiler ersetzen muß. Du mußt es aber der Hausverwaltung melden.

Nein, gerade in Österreich ist geregelt, dass - anders als in Deutschland - Reparaturen an Boilern vom Mieter zu tragen sind...

Was kann der Boiler haben?

Das warme Wasser ist alle;-)

Den Mangel dem Vermieter schriftlich melden und Behebung fordern.

Die Frage ist, ob hier überhaupt eine Reparatur notwendig ist, denn ich sehe hier keinen Mangel, 10 Minuten duschen dürfte für die Erfüllung der Pflichten des Vermieters ausreichend sein...