Ist der Besitz von indizierter Musik verboten?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Der Besitz indizierter Musik ist NICHT verboten. Als 18+ erhälst Du solche Medien auf Nachfrage in jedem Laden. Lediglich die Aushändigung und Weitergabe an Jugendliche und die öffentliche Werbung und Besprechung dieser Medien ist untersagt. Indizierung bedeutung nach BPJM nichts weiter als ein erweitertes Verbreitungs- und Publizierungsverbot.

Der genaue Wortlaut für dieses "Indiziert" heisst : "Der Rechtinhaber hat die Veröffentlichung untersagt" ( Was zumeist nach Gerichtsurteilen erfolgt ) - Es gibt Labels, die kalkulieren das bereits bei der Erstveröffentlichung mit ein, weil Sie wissen, dass ich ein Prozess etwas hinzieht und dann schon mehr als genug Tonträger verkauft sind um entsprechenden Gewinn zu machen. Wenn du einen derartigen Tonträger gekauft hast dann kannst du ihn natürlich auch weiter für dich verwenden. Zum Thema Weitergabe : Es steht so ziemlich auf jeden Tonträger drauf: "Urheber- und Leistungsschutzrechte besonders Vervielfältigung ( außer zum persönlichen Gebrauch ), die Aufführung und Sendung vorbehalten ist. Somit darft du Musik generell nicht weitergeben. Auch nicht via Bluetooth an das Handy deines Kumpels.

Sorry, aber das ist ziemlich wirr. Der genaue Wortlaut der Indizierung nach BPJM wäre, wenn überhaupt folgender: "Mit Indizierung unterliegen sie (die Medien) bestimmten Vertriebs-, Verbreitungs- und Werbebeschränkungen und dürfen nur noch Erwachsenen zugänglich gemacht werden." Der Rechteinhaber untersagt da überhaupt nichts, sondern die BPJM. Und das tut sie auch nicht nach Gerichtsverfahren. Diese Gerichtsverfahren gibt es nur bei Beschlagnahme und auch die erfolgt nicht über die Rechteinhaber. Es gibt gewisse Jugendschutzstellen, die in Deutschland einen Antrag auf Beschlagnahme stellen dürfen und das wird dann vor Gerichten verhandelt.

@uncutparadise

Offensichtlich reden wir aneinander vorbei. Ich bringe mal ein Beispiel : Die toten Hosen haben einen Titel rausgebracht "Niemals zum FC Bayern gehen" - Dieser Titel wurde nach bestreben des FC Bayern gerichtlich untersagt. Es gab noch einen Titel von der Deutschen Band "J.B.O" - Mit dem Titel "Wir würden niemals zu den toten Hosen gehen" - Dieser Titel wurde dann nach dem bestreben der toten Hosen per Gerichtsurteil indiziert. Das Thema "jugendgefährdend" ist etwas ganz anderes. Da geht es um Titel, die schlichtweg Inhalte haben, die Jugendliche nicht zu hören brauchen. Derartige Titel dürfen wir im Radio nur ab 22.00 Uhr abspielen und das hat mit der eigentlichen Frage wohl gar nichts zu tun. Derartige Titel darf natürlich jedermann im Besitz haben. Anders sieht es aus, wenn es sich um Gruppen/Titel handelt mit z.B. Neonazi Hintergrund und entsprechenden Inhalten. Da gehts dann um Strafrecht hinsichtlich der Verbreitung derartiger Inhalte, egal ob es nun Musik oder überhaupt Wortbeiträge in dieser Form wären. Das ist eine ganz andere "Baustelle"

@Vienna1000

Jetzt bringst Du wieder etwas durcheinander. Gerichtliche Untersagungen, Einstweilige Verfügungen und Abmahnungen sind durchaus üblich, haben aber nichts mit Indizierungen von Medien (CDs, Filmen...) zu tun. Indizierungen von Medien geschehen ausschließlich aus Jugendschutzgründen auf Antrag über die BPJM und werden in die Liste der BPJM eingetragen. Dort stehen derzeit weder die Toten Hosen noch J.B.O. !

@uncutparadise

Danke, jetzt bin auch ich aufgeklärt und ich bitte um Entschuldigung für das Missverständnis zu der Grundfrage.

@Vienna1000

He, kein Grund für Entschuldigungen. Wir haben von verschiedenen Dingen unter dem gleichen Begriff geredet. Weißt Du, wie lange ICH gebraucht habe, um durch Lektüre und zahlreiche Mails Abgrenzungen bei FSK, BPJM und Co hinzukriegen ?

Die weitergabe an Jungendlichen währe Illegal.^^