Ist der Begriff Bürokauffrau oder zumindest kaumännische Angestellte geschützt?

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Kaufmännische Angestellte kannst du schreiben. Bürokauffrau geht nicht, denn dann gehen die davon aus, dass du den Beruf erlernt hast.

Ja es geht nicht darum, dass da Einkäufer drin steht, sondern dass klar wird, dass ich kaufmännisch Fit bin. Aber kaufmännische Angestellte recht mir auch schon.

In meinem letzten Arbeitszeugnis steht als "Buchungsagentin" drin. Das steht bei allen so auch im Arbeitsvertrag. Nur ich habe die Erfahrung gemacht, dass damit keine Arbeitgeber was anfangen kann. Ich finde den Begriff auch etwas sehr ungenau.

Wenn der Firmeninhaber Dich haben will, wo ist das Problem? Es gibt doch Probezeit.

Ja, die gibt es und ich habe dem Geschäftsführer auch nochmal gesagt, dass ich gerne bereit bin, auch nur einen kurzem Vertrag anzunehmen und die können sich das anschauen.

Nur ist der Posten wie gesagt momentan an jemand teuer bezahlten vergeben und nicht mal der Geschäftsführer weiß, was er vom Inhaber für einen Vertrag bekommen hat. D.h. es kann sein, dass sie Ihn nicht so einfach loswerden und dann weiter bezahlen müssen und mich gleichzeitig einstellen. Und dem muss der Inhaber zustimmen.

@Naffi01

Sehr mysteriös - daß nicht mal der GF über Verträge Bescheid weiß? Überleg lieber noch mal, ob Du in einer Firma arbeiten möchtest, die so schlecht organisiert ist.

schreibe das was in deinen Arbeitzeugnissen drin steht (Stellenbeschreibung) da du diese ja mitschickst...

da steht (bei einem gut geschriebenen) drin was du alles genau gemacht hast und in der Bewerbung kannst du ja reinschreiben das du zeitweise die Aufgaben der Einkäufer gemacht und ausgeholfen hast...