Ist der alte oder der neue Arbeitsvertrag gültig?
Hallo, Ende März 2014 verließ ich meine Firma, bin aber nach 2 Wochen wieder zurück. Mein alter Arbeitsvertrag "lebte" wieder auf, da ich länger aus der Firma sein müssen. Ich bekam trotzdem einen neuen Arbeitsvertrag mit Gehaltsänderung und die Probezeit wurde gestrichen. Ich bin mir jetzt unsicher was die Kündigungsfrist betrifft. Gilt der alte Vertrag, hätte ich ein halbes Jahr, kann ich mich auf den neuen berufen, dann nur 4 Wochen. Oder ist der neue vertrag nur proforma anzusehen? Über Antworten wäre ich sehr glücklich und bedanke mich jetzt schon ganz herzlich.
5 Antworten
Womöglich ist der neue Vertrag eine Nebenabrede, dann gilt der alte Vertrag.
Der neue Vertrag ist gültig
Bezieht sich denn der neue Arbeitsvertrag auf den alten, ist es ein komplett neuer Arbeitsvertrag oder ist dieser neue Vertrag evtl. nur ein Anhang mit den beiden genannten Änderungen?
Da Dein alter Vertrag "wieder auflebte", vermute ich mal, an den dortigen Vertragsbedingungen hat sich bis auf die genannten Punkte nichts geändert und er ist gültig.
Der neue AV bezieht sich nicht auf den alten Vertrag.Es ist auch keine Änderung oder Angang, es ist ein ganz neuer Vertrag geschlossen worden, außer die Probezeit wurde rausgenommen. Es ist nur so, daß ich mindestens 4 Wochen aus der Firma hätte sein müssen so das die Betriebszugehörigkeit neu zählt. Bei 2 Wochen ist es so als ob man die Firma nicht verlassen hätte. Dachte deshalb ich bekomme keinen neuen AV, letztendlich bekam ich doch einen. Meine Frage ist : Nach dem alten Vertrag habe ich 6 Monate Kündigungsfrist, nach dem neuen 4 Wochen. Aber welcher Vertrag ist ausschlaggebend?
Wenn Du einen neuen Arbeitsvertrag bekommen hast, gilt nichts mehr! von dem, was im alten Vertrag stand. Dieser ist hiermit aufgehoben worden. Es scheint so, als sei der neue Vertrag nicht gerade zu Deinen Gunsten ausgefallen (keine Probezeit mehr, Kündigungsfrist nur 4 Wo) - ich will mal für Dich hoffen, das wenigstens das Gehalt angehoben wurde. lg Lilo
Normalerweise gilt immer der zuletzt geschlossene Vertrag oder verschriftlichte Zusatzvereinbarung.
Die Gehaltsänderung tat ja auch in Kraft, somit gilt das doch auch für alle anderen Konditionen des neuen Vertrages.
Warum bist Du Dir da so sicher?