Ist der alte oder der neue Arbeitsvertrag gültig?

5 Antworten

Womöglich ist der neue Vertrag eine Nebenabrede, dann gilt der alte Vertrag.

Der neue Vertrag ist gültig

Warum bist Du Dir da so sicher?

@Hexle2

Der alte war beendet als Du aufgehört hast.

@mafrmt00

Glaubt man, aber ich hätte länger weg sein müssen und nicht nur 2 Wochen. Soviel habe ich schon in Erfahrung bringen können. Aber warum dann einen neuen Vertrag?

Bezieht sich denn der neue Arbeitsvertrag auf den alten, ist es ein komplett neuer Arbeitsvertrag oder ist dieser neue Vertrag evtl. nur ein Anhang mit den beiden genannten Änderungen?

Da Dein alter Vertrag "wieder auflebte", vermute ich mal, an den dortigen Vertragsbedingungen hat sich bis auf die genannten Punkte nichts geändert und er ist gültig.

Der neue AV bezieht sich nicht auf den alten Vertrag.Es ist auch keine Änderung oder Angang, es ist ein ganz neuer Vertrag geschlossen worden, außer die Probezeit wurde rausgenommen. Es ist nur so, daß ich mindestens 4 Wochen aus der Firma hätte sein müssen so das die Betriebszugehörigkeit neu zählt. Bei 2 Wochen ist es so als ob man die Firma nicht verlassen hätte. Dachte deshalb ich bekomme keinen neuen AV, letztendlich bekam ich doch einen. Meine Frage ist : Nach dem alten Vertrag habe ich 6 Monate Kündigungsfrist, nach dem neuen 4 Wochen. Aber welcher Vertrag ist ausschlaggebend?

Wenn Du einen neuen Arbeitsvertrag bekommen hast, gilt nichts mehr! von dem, was im alten Vertrag stand. Dieser ist hiermit aufgehoben worden. Es scheint so, als sei der neue Vertrag nicht gerade zu Deinen Gunsten ausgefallen (keine Probezeit mehr, Kündigungsfrist nur 4 Wo) - ich will mal für Dich hoffen, das wenigstens das Gehalt angehoben wurde. lg Lilo

Normalerweise gilt immer der zuletzt geschlossene Vertrag oder verschriftlichte Zusatzvereinbarung.

Die Gehaltsänderung tat ja auch in Kraft, somit gilt das doch auch für alle anderen Konditionen des neuen Vertrages.