Ist der allgemeine, klassische Kartensatz von Skat und Poker eigentlich urheberrechtlich geschützt?

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Ein Patent gibt es nur für technische Erfindungen. In Frage kommt hier daher höchstens ein Schutz als

  1. Werk der Bildenden Künste durch das Urheberrechtsgesetz (UrHG) § 2
  2. Marke nach dem Markengesetz. s. §§ 4, 14 und 24
  3. Design durch Eintragung beim DPMA.de (einfach mal reinkucken)

Für 1. greift UrhG § 64 Allgemeines:
"Das Urheberrecht erlischt siebzig Jahre nach dem Tode des Urhebers."

Und auch jüngere Gebrauchsgrafiken sind nur geschützt, wenn sie die dazu nötige Schöpfungshöhe (s. Wikipedia) aufweisen.

Für 2. gilt: Wenn da der Firmen-Name bzw. die geschütze Marke "Mustermann-Karten" o. ä. drauf steht (oder ein geschütztes Logo einer Firma) und die Karten aus der EU stammen, darf man sie dennoch in der EU weiterverkaufen laut Markengesetz § 24 Erschöpfung Absatz 1 - falls nicht die Ausnahme in Absatz 2 greift:

"(2) Absatz 1 findet keine Anwendung, wenn sich der Inhaber der Marke oder der geschäftlichen Bezeichnung der Benutzung der Marke oder der geschäftlichen Bezeichnung im Zusammenhang mit dem weiteren Vertrieb der Waren aus berechtigten Gründen widersetzt, insbesondere wenn der Zustand der Waren nach ihrem Inverkehrbringen verändert oder verschlechtert ist."

Für 3. gilt das, was da steht: https://www.dpma.de/design/index.html. Bei klassischen Designs ist also kein Schutz gegeben.

Gruß aus Berlin, Gerd

Nein, das wäre längst abgelaufen, selbst wenn es eins gegeben hätte.

Die Bilder sind oft geschützt, der Rest aber nicht.

Sehr wahrscheinlich nicht geschützt, da es Poker schon sehr lange gibt.