Ist dass nun ein verbindliches Angebot?

10 Antworten

Nicht ganz; "verbindlich" heißt in diesem Falle, dass der Unternehmer an sein noch zu erstellendes Angebot "gebunden" sein wird, d.h. sobald Du es annimmst, muss er sich anschließend an die genannten Konditionen (Preis, Termine) auch halten.

Du hast nur eine Anfrage gestellt und bist daher noch keinerlei Verpflichtung eingegangen.

Verbindlich heißt in dem Fall nur dass der Preis und das Angebot sich nicht verändern und er daran gebunden ist. Es ist ja nur ein Angebot, solange du das Angebot nicht annimmst kann er nicht abreißen und auch das Geld nicht fordern.

"Verbindliches Angebot" heißt, dass er an dieses Angebot und den darin angegebenen Preis gebunden ist, sofern ihr den Auftrag erteilt (Meistens sind derartige Angebote zeitlich befristet).

Für ihn verbindlich, du musst das Angebot ja nicht annehmen.

Verbindlich bedeutet nur, dass er, im Falle einer Auftragserteilung, an dieses Angebot gebunden ist. Das ist keine Aufragserteilung!