Ist dass nun ein verbindliches Angebot?
Guten Tag, also gestern habe ich den Geschäftsführer eines Abrissuntnerhmens per Facebook um einen Preisvorschlag gebeten, da wir innerhalb der nächsten 1-2 Jahre unsere Alte Scheune endlich loswerden wollen, da sie sehr baufällig ist. Ja ich hab dem also geschrieben, welche Daten er da bräuchte. Er schrieb dann, ich solle ihm Fotos vom Gebäude schicken, sowie alle Maße und Wandstärken. Er würde mir dann ein verbindliches Angebot mit etwaigen Preis vorstellen. Ja jetzt hat er ja geschrieben "verbindlich" heißt dass nun, wenn ich ihm die Fotos schicke, dass er dann wirklich das Recht hat den Preis zu fordern? Ich wollte nur für meinen Vater fragen, da er selbst kein Facebook hat und wir nicht groß schon Besichtigungstermin usw machen wollten. Kann er dies dann durchsetzen oder muss ich keine Angst haben?
MfG
10 Antworten
Nicht ganz; "verbindlich" heißt in diesem Falle, dass der Unternehmer an sein noch zu erstellendes Angebot "gebunden" sein wird, d.h. sobald Du es annimmst, muss er sich anschließend an die genannten Konditionen (Preis, Termine) auch halten.
Du hast nur eine Anfrage gestellt und bist daher noch keinerlei Verpflichtung eingegangen.
Verbindlich heißt in dem Fall nur dass der Preis und das Angebot sich nicht verändern und er daran gebunden ist. Es ist ja nur ein Angebot, solange du das Angebot nicht annimmst kann er nicht abreißen und auch das Geld nicht fordern.
"Verbindliches Angebot" heißt, dass er an dieses Angebot und den darin angegebenen Preis gebunden ist, sofern ihr den Auftrag erteilt (Meistens sind derartige Angebote zeitlich befristet).
Für ihn verbindlich, du musst das Angebot ja nicht annehmen.
Verbindlich bedeutet nur, dass er, im Falle einer Auftragserteilung, an dieses Angebot gebunden ist. Das ist keine Aufragserteilung!