Ist das Zeugen Einschüchterung?

8 Antworten

Falschaussagen sind durchaus strafbar. Ich hoffe, Du schüchtest Deinen Freund nicht ein, damit er in Deinem Sinne aussagt.

Nein. Das tue ich nicht. Er will nur dieses Mal die Wahrheit sagen. Er sagte selbst, dass er Angst gekriegt hat.

Es ist keine Einschüchterung, auf geltendes Gesetz zu verweisen.

Die Polizei muss ebenfalls darauf hinweisen, wenn eine Aussage zur Protikoll genommen wird.

Wenn er vorhatte, eine Falschaussage zu machen, dann wars gut und richtig, dass er in Erkenntniss der Strafbarkeit darauf verzichtet hat.

Wenn ich die Wahrheit sagen will, dann hält mich nicht die Tatsache davon ab, das die Unwahrheit zu sagen strafbar wäre.

Nein ist es nicht wen es nur die Aussage war das eine Falschausage bestarft wird stimmt das!

Wen er aber sich eingeschüchtert fühlt obwohl er die Wahrheit gesaagt hatte und die danach verweiegert hat ist da betsimmt noch was anders gewesen das soltse du dan deinem Anwalt auchd sagen waum dein freund so etwas gesagt hat vor gericht!

Es ist doch komisch das die bei deine freund aufgetaucht sind !

Er sollte nur die wahheit vor gericht sagen den das ist besser als sich zb Epressbar zu machen!

Kann er vor dem Landgericht Berufung seine Aussage richtig stellen?

>hat die Hauptzeugin dem wichtigsten Zeugen, mein Freund gesagt, dass Falschausagen strafbar ist.<

Das ist richtig und keine Einschüchterung.

Wenn er die Wahrheit sagt, hat er nichts zu befürchten.

Wenn er allerdings lügen wollte, dann schon...^^

DU kannst NIEMANDEN einladen. Du bist nicht der Staatsanwalt.

Und nein, das ist KEINE Einschüchterung. Das ist der Hinweis auf ein Gesetz.

Und vielleicht solltest du deinen Text mal selber durchlesen, der ist recht konfus.