Ist das Zeigen der "IS" Fahne in der Öffentlichkeit verboten, wenn ja, welcher § wird dabei verletzt?

7 Antworten

Guten Morgen,

für die Verwendung von Zeichen verfassungswidriger Organisationen (idF "IS")
ist der Paragraph 86a Abs. 1 und 2 StGB einschlägig:

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. im Inland Kennzeichen einer der in § 86

Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen

verbreitet oder öffentlich, in einer Versammlung oder in von ihm

verbreiteten Schriften (§ 11 Abs. 3) verwendet oder

2. Gegenstände, die derartige Kennzeichen darstellen oder enthalten, zur Verbreitung oder Verwendung im Inland oder Ausland in der in Nummer 1 bezeichneten Art und Weise herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt.

(2) Kennzeichen im Sinne des Absatzes 1 sind namentlich Fahnen,Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen. Den in Satz 1genannten Kennzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.

Nur noch zur Ergänzung: Der IS wurde mittels Vereinsverbot verboten. Die genauen Symbole, die dabei mitverboten wurden, kannst du hier nachschauen: https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet

Suche: "Bekanntmachung eines Vereinsverbots gegen die Vereinigung sogenannter Islamischer Staat alias Islamischer Staat im Irak (ad-Dawla al-Islamiya fil-Iraq) alias Islamischer Staat im Irak und in Groß-Syrien (ad-Dawla  al-Islamiya fil-Iraq wash-Sham)" (Direkte Verlinkungen sind leider nicht möglich).

@spmuc

Super,

danke für die Ergänzung!

Einfach mal den § 86 a StGB nachlesen.

Damit ist juristisch das Fähnchen erledigt.

Weiterhin kann es aber auch passieren, dass man einen derartigen Fahnenträger als Sympathisant des letzten Drecks und Abschaum der Menschheit erkennt, und diesen vor Eintreffen der Polizei auf Minimalismus reduziert.

Ist also nicht gut so ein Ding. 

§86a StGB. Es handelt sich beim IS um eine terroristische Vereinigung. Das Zeigen von Symbolen solcher Organisationen ist in Deutschland - zum Glück - verboten.

Vielen Dank für die schnelle Antwort, nun werde ich die Polizei mal im Auge behalten, ob sie auch bei uns die Gesetzlichkeiten durch setzt oder weg sieht!

@KlareFrage

Die Polizei ist aber kein Hellseher-Club. Wenn dir was auffällt, sollte man denen schon einen Tip geben und nicht daneben stehen und auf ein Wunder hoffen.

Der IS ist eine Verbrecherbande. Vor der muss die Öffentlichkeit geschützt werden. Die Maffia darf ja auch nicht öffentlich anwerben, warum sollte es dann der IS dürfen?