Ist das Verschweigen von Verbrechen illegal?

8 Antworten

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Nein, das Verschweigen von bereits begangenen Straftaten ist nicht strafbar.

 

§138 StGB zählt einige Taten auf, die man melden muss, wenn sie einem zu einem Zeitpunkt bekannt werden, zu dem man sie noch abwenden könnte (<a href="http://dejure.org/gesetze/StGB/138.html" target="_blank">http://dejure.org/gesetze/StGB/138.html</a>). §139 StGB nennt dann Gründe, bei deren Vorliegen man auch dann straffrei bleibt (z.B. als Seelsorger).

Eine Verfolgungspflicht von Straftaten haben nur Polizeibeamte gemäß § 163 StPO (Strafprozessordnung) Damit will man u.a. verhindern, dass Polizeibeamte ein zu großes Ermessen haben und vielleicht Bestechungen erliegen. Der Bürger muss nur geplante (!) Verbrechen melden, die man daher noch verhindern kann. Demnach müsste er nicht einmal den Fund einer zerlegten Leiche melden (doch das macht man aus moralischen Gründen). Wenn ein Bürger erfährt, dass z.B. im Kino in drei Stunden eine Bombe explodieren wird, dann muss (1) er das melden, denn die Explosion mit ihren tödlichen Folgen kann noch verhindert werden. Der Hintergrund ist klar: Man möchte kein Volk von Denunzianten haben, das jeden" Mist" zur Anzeige bringt. Das wünschen sich aber in der Regel Diktaturen.

Von Land zu Land unterschiedlich.

Ich glaube nicht; nur wenn Du Hilfe verweigerst machst du dich strafbar. ( z.B. bei einem Autounfall)

Aber wenn Du das Verbrechen verhindern kannst, ohne dabei dein Leben zu riskieren machst du dich villeicht strafbar.

Ja, ist strafbar. Nennt sich Strafvereitelung.

Die bloße Nichtanzeige ist keine Strafvereitelung. Darunter fällt beispielsweise das Verstecken des Täters.

@Reiswaffel87

bitte die Grenzen der" Strafvereitelung" beachten. Beispiel: Polizist fragt an der Wohnungstür, ob sich der Gesuchte in der Wohnung befindet.....

Nein ... Nur wenn man von einer bevorstehenden Straftat erfährt, welche in den § 138 StGB fallen ... z.B. Mord, Totschlag, Landesverrat etc. ... Diebstahl z.B. fällt nicht darunter...

Ja, genau. Erfährst Du von einer BEVOSRSTEHENDEN schweren Straftat machst Du Dich selbst strafbar, wenn Du es nicht anzeigst. Kriegst Du im nachhinein mit wer es war und sagst es nicht, dann nicht.