Ist das Verschweigen einer Behinderung ein Kündigungsgrund?

13 Antworten

Man muss eine Behinderung dem Betrieb nicht mitteilen. Man hat dadurch aber evtl. den Nachteil, dass einem mögliche Vergünstigungen nicht gewährt werden.

Man muss dem Betrieb auch den Grund für eine Arbeitsunfähigkeit nicht mitteilen. Deine Spekulationen sind also zunächst mal nicht angebracht.

Man kann in den letzten Jahren feststellen, dass der Anteil der psychischen Probleme und damit verbundene Erkrankungen deutlich zunehmen. Vermutlich liegt es auch daran, dass Menschen im Arbeitsleben möglichst wie ein Roboter funktionieren müssen und schief angeschaut werden, wenn sie mal krank sind. Da man niemandem eine psychische Erkrankung ansieht (im Gegensatz zum Beispiel bei einem gebrochenen Bein), werden Menschen mit diesen Problemen noch viel schiefer angesehen. Wie man an deiner Frage ja sieht.

In der Regel ist es so, dass Menschen mit Behinderung sich diese nicht freiwillig ausgesucht haben. Und wenn sie mal arbeitsunfähig sind, hat das mit "feiern" absolut nichts zu tun.

Übrigens ist es in unserer Arbeitswelt heute schon so, dass der wirtschaftliche Schaden durch Arbeitnehmer, die "krank feiern" deutlich geringer ist als durch diejenigen, die krank zur Arbeit gehen, weil sie nicht schief angeschaut werden wollen. Denn die stecken unter Umständen Kollegen oder Kunden an, sind nicht voll einsetzbar und machen Fehler, oder sie verschleppen ihre Erkrankung und liegen nachher umso länger auf der Nase.

http://www.malt-harms.de/downloads/fachtagung_feb_2009/voermans-ahlers_praesentismus.pdf

Eine Vorerkrankung oder Behinderung muss im Bewerbungsverfahren nicht angegeben werden. Häufig ist es aber so, dass Bewerber mit Behinderung bei gleicher Qualifikation anderen Bewerbern gegenüber vorgezogen werden müssen.

Häufig ist es aber so, dass Bewerber mit Behinderung bei gleicher Qualifikation anderen Bewerbern gegenüber vorgezogen werden müssen.

Das gilt nur im öffentlichen Dienst und muss in der Stellenausschreibung auch angegeben werden.

In der Privatwirtschaft ist das eher ein Aus-Kriterium...nach der Probezeit greift ggf die Gleichstellung (bei GdB ab 35) bzw die Schwerbehinderung...ohne Zustimmung der Integrationsstelle ist ein Behinderter fast unkündbar. Das wissen die Firmen...und die Ausgleichsabgabe, die sie erhalten, ändert das auch nicht.

Sprich: In der Bewerbung auf die Behinderung hinweisen garantiert die große runde Ablage!

@Dea2010
Sprich: In der Bewerbung auf die Behinderung hinweisen garantiert die große runde Ablage!

Deshalb ist auch kein Bewerber mit Behinderung verpflichtet, auf diese aufmerksam zu machen.

@Dea2010

... und wieder einer der das Märchen von dem nahezu unkündbar verbreitet. Zunächst einmal muss das Amt jeder Kündigung die nichts mit der Behinderung zu tun hat zustimmen. Es gibt hart gesagt nur wenige Gründe bei denen das Amt der Kündigung nicht zustimmen muss.

@Anton96

Das "Amt" muß gar keiner Kündigung zustimmen - oder denkstdu, AGs fragen irgendein Amt, bevor sie jemanden kündigen? Das ist Vertragsrecht, Ämter haben damit nix zu tun.

@Bitterkraut

Gemeint ist das Integrationsamt (frühere Bezeichnung = Hauptfürsorgestelle), das bei Kündigung von Schwerbehinderten seine Zustimmung geben muss.

@Bitterkraut

@Bitterkraut, lies bitte SGB IX § 85 Erfordernis der Zustimmung:

"Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen durch den Arbeitgeber bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes."

@Bitterkraut

Ich denke das nicht nur, ich weiß dss das Integrationsamt gefragt werden muss, da ich das ganze schon dzrchgemacht habe. Nur weil dir etwas niucht bekannt ist bedeutet das ja nicht das es nicht stimmt.

Immerhin feiert er ja wohl jetzt auf eine Krankheit krank, worauf sich dieser Behinderungsgrad drauf bezieht

Das kannst du gar nicht wissen. Man muß eine Behinderung nicht angeben und darau ergibt sich auch kein Kündigungsgrund. Du hast ne Menge Voruteile, klingt, als hättest du gern, daß der Kollege gekündigt wird, peinlich irgendwie..

Hier komme ich nicht umhin, mich in die Situation des Arbeitgebers zu versetzen (was alle anderen Ratgeber auch einmal tun sollten!).

An dessen Stelle würde ich mir allerdings auch die Frage stellen, ob die aufgetretene Krankheit mit der (verschwiegenen) Schwerbehinderung in Zusammenhang gebracht werden kann. Als Arbeitgeber hätte ich ja zunächst die Möglichkeit, an die zuständige Krankenkasse heranzutreten und um Vorstellung beim MDK zu bitten. Danach müsste man weiter sehen...

Man muss eine Behinderung nicht zwingend angeben. Ich weiß leider nicht wie es in Deutschland ist, hier in Österreich gibt es Unterschiede bei den Behindertenausweisen. Man kann einen Pass haben OHNE Feststellbescheid, das heißt man hat keinerlei Vorteile, oder MIT Feststellbescheid, damit gehört man dann zum Kreis der begünstigt Behinderten und erwirbt nach 4 Jahren Betriebszugehörigkeit den besonderen Kündigungsschutz. Das jeder Behinderte gleich einen Kündigungsschutz hat ist also Schwachsinn. Dann ist es bei begünstigt Behinderten so das der Arbeitgeber je nach Firmengröße eh informiert wird wer in seinem Betrieb begünstigt behindert ist, für zu wenig Behinderte im Betrieb (Quote) muss er nämlich zahlen, eine sogenannte Ausgleichstaxe. Ich meine das ist in Deutschland nicht anders. Die Frage ist nur woher du weißt das er seine Behinderung NICHT angegeben hat? Vielleicht weiß der Chef es ja und hat sich entschieden ihn trotzdem einzustellen. Es heißt ja nicht das kranke Menschen nicht in der Lage sind zu arbeiten, meist arbeiten die härter und sind weitaus weniger im Krankenstand als die gesunden Kollegen. Davon abgesehen darf NIEMAND aufgrund einer Krankheit gekündigt werden es sei denn er ist nachweislich für den Beruf nicht mehr geeignet.

Erstens: Was geht das dich an? Das ist das Problem deines Chefs, nicht deins.

Zweitens: Warum jemand krank geschrieben ist, geht den AG absolut nichts an!

Drittens: Nein, das ist selbstverständlich kein Kündigungsgrund. Ungefragt muss niemand eine Schwerbehinderung offen legen.

Viertens: Krank "feiern" ist eine Unterstellung, die dir ganz sicher nicht zusteht!