Ist das überschreiten von Bahngleisen eine Straftat oder nur Ordnungswidrigkeit?

9 Antworten

Das Überschreiten von Bahngleisen kann durchaus zur Strafttat werden. Nämlich dann wenn damit eine sogenannte "Gefährdung des Eisenbahnbetriebes" verursacht wird. Dazu reicht es schon aus wenn der Lokführer eine Schnellbremsung einleitet, wenn er jemanden auf den Gleisen sieht. Neben den mögichen strafrechtlichen Konsquenzen können auch Schadensersatzanprüche des Eisenbahnverkehrsunternehmens entstehen. Pro Verspätungsminute eines Nahverkehrszuges z.b. ca. 300 €. Weiterhin ist Zugpersonal (z.b. in S-Bahnen oder Regionalbahnen) berechtigt und befähigt Personen, die in unmittelarer Nähe des Zuges den Bahnkörper betreten haben (auch wenn der Zug steht) ohne weitere Begründung und ohne Ansprüche auf Ersatzansprüche von der Fahrt auszuschließen.

Wenn nach 14 Tagen kein Bußgeldbescheid eingetroffen ist wird die Verjährungsfrist auf 2 Monate festgelegt. Dies gilt auch wenn keine polizeiliche Anhörung bis spätestens einem Monat nach Tat stattgefunden hat. §22 Abs. 4 BGB vom 17.2.2001

§22 Abs. 4 BGB vom 17.2.2001 

Ich befürchte, da hast du dich im Gesetz geirrt. Was hat § 22 BGB mit der Verjährung zu tun?

Es ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 64b Abs. 2 Nr. 1 der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung:

"Ordnungswidrig im Sinne des § 28 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes handelt auch, wer vorsätzlich oder fahrlässig ohne amtliche Befugnis eine Bahnanlage oder ein Fahrzeug insoweit betritt oder benutzt, als sie nicht dem allgemeinen Verkehrsgebrauch dient oder als kein besonderes Nutzungsverhältnis dazu berechtigt."

Das ist eine Ordnungswidrigkeit. Als Schüler mussten wir jeden Tag mit der Bahn zur Schule fahren. Oft hielt der Zug an einem Haltesignal , etwa 800 m vor dem Bahnhof. Da sind wir schnell aus dem Zug gesprungen und hatten nur 5 Minuten bis nach Hause zu gehen. Vom Bahnhof aus bis nach Hause mussten wir 45 Minuten lang laufen. Die Abkürzung war uns sehr willkommen. Verboten und lebensgefährlich war es allemal