Ist das überhaupt eine Straftat?
Hab gestern, besoffen, meinem Schwiegervater, der mich nicht leiden kann meinen nackten Hintern gezeigt und ihn als ''Dr*cksau'' bezeichnet. Er will mich jetzt anzeigen und nichtmal meine Freundin, also seine Tochter konnte ihn davon abhalten. Ist sowas überhaupt strafbar?
Mit freundlichen Grüßen
Sven
5 Antworten
Ja, eine Beleidigung ist strafbar und kann zur Anzeige gebracht werden.
Vielleicht solltest du da etwas vorsichtiger sein in Zukunft und mit den Leuten normal reden, ob du sie leiden kannst oder nicht.
Theoretisch wäre das der Straftatbestand der Beleidigung. Fragt sich nur, ob irgendein Staatsanwalt wegen so etwas ein Verfahren einleitet. Dazu kommt noch, dass es ja wohl keine Zeugen gibt, hier also Aussage gegen Aussage steht. Du kannst der Sache also gelassen entgegenschauen - ich denke mal, dein Schwiegervater wollte dich eh nur ärgern.
Ja Beleidigung, ein Antragsdelikt, was aber in deinem Fall wegen zeitweiser Unzurechnungsfähigkeit (Alkohol) und geringfügigem Belang fallen gelassen werden dürfte.
Ja ist es. Kostet dich ein paar hundert Euro ...
Beides stellt eine Beleidigung dar und könnte Dich möglicherweise einige 100 Euro kosten.