Ist das trotzdem Diebstahl?

12 Antworten

Solange Du nicht vor der Kasse aus dem Verkehr gezogen wirst, ist es hinterher kein Diebstahl.

Sollte man Dich vorher einkassieren ist es in letzter Konsequenz in der Tat Diebstahl. Allerdings wird in der Regel erst hinter der Kasse abgefangen. Du wärst nicht der Erste der die eingesteckte Sache irgendwann unbemerkt in den Einkaufswagen gelegt hat. Dann dürfte der Vorsatz schwer zu beweisen sein, trotz vorheriger "Gewahrsamsenklave".

Strafgesetzbuch (StGB) § 242 Diebstahl

(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Heißt: Solange dir keiner nachweisen kann, dass du vorhattest, etwas zu klauen, ist alles in Ordnung. Schwein gehabt.

Die Absicht selbst ist noch nicht strafbar. Erst die Umsetzung ist es.

Heißt: Solange dir keiner nachweisen kann, dass du vorhattest, etwas zu klauen, ist alles in Ordnung.

Falsch. Er hat den Diebstahl schon vollendet.

Die Absicht selbst ist noch nicht strafbar. Erst die Umsetzung ist es.

Richtig.

Allerdings ist die Umsetzung gegeben.

@VirageXO
Falsch. Er hat den Diebstahl schon vollendet.

Nicht falsch. In Deutschland ist jeder bis zu seiner Verurteilung erstmal unschuldig.

Und die Verurteilung erfolgt nur durch entsprechende Beweislast.

Wenn dir also keiner nachweisen kann, dass du die Absicht hattest, etwas zu stehlen, völlig egal, ob du diese nun insgeheim hattest oder nicht, bleibst du straffrei.

Du kannst zwar damit rechnen, dass dir ein Ladenbesitzer beim nächsten Mal mehr auf die Finger guckt oder von seinem Hausrecht gebrauch macht und dich den Laden nicht mehr betreten lässt, aber mehr auch nicht.

@VirageXO

Dann möchte ich nichts gesagt haben.

Eines möchte ich trotzdem hinzufügen:
Keine Sau, die es nicht aus irgendeinem Grund muss, ließt sich Gerichtsurteile durch und solche Sachen sollten einfach zu finden und besser definiert sein.

Denn wie du siehst, wissen das 99% der Leute hier nicht. Und eine Suche nach der Definition von Diebstahl ergibt (bei mir) auf den ersten 3 Seiten von Google nichts zu dem Thema.

Wegnahme ist es in dem Moment, in dem du etwas einem Besitzer wegnimmst. Er kann darüber nicht mehr verfügen. Es gab schon Urteile, die daraus einen vollendeten Diebstahl machten. Andererseits ist es ein klassischer Rücktritt von einer Straftat, wobei deine Beweggründe nicht so edel waren, weil dir der Stift ging, weil du beobachtet wurdest.

Ich denke, man kommt so aus einer Sache heraus, weil sich da kein lohnender Aufwand bei der Strafverfolgung ergibt.

Wenn man eine Sache stehlen will und sie dann einsteckt (etwa in die Hosentasche oder einen Rucksack), ist der Diebstahl bereits vollendet.

Steckt man die Sache nur für die Aufbewahrung bis zur Kasse in die Tasche, fehlt der Vorsatz zum Diebstahl.

Weil die innere Geisteshaltung etwas schwer nachzuweisen ist, greifen Ladendetektive meist erst hinter dem Kassenbereich ein. Dann wird die Aussage "Ich habe vergessen zu bezahlen" höchstwahrscheinlich nur als Schutzbehauptung gewertet.

Ist es Diebstahl, wenn man in einem Laden etwas eingesteckt hat mit der Absicht es zu stehlen

Ja.

sich dann aber doch umentscheidet und es bezahlt?

Das ist tätige Reue. Der Diebstahl ist schon mit dem Einstecken vollendet.