Ist das Steuergerät (Auto) ein Verschleißteil?

5 Antworten

Es gibt diverse Ausschlusstatbestände in der privaten Haftpflichtversicherung:

1. Schäden im Zusammenhang mit der Bedienung eines Kfz

2. Kein schuldhaftes Handeln erkennbar

3. Ein 12 Jahre altes Bauteil kann aufgrund tech. Defektes jederzeit ausfallen.

4. Selbst wenn durch vermutetes schuldhaftes Handeln das Steuergerät beschädigt worden wäre, so hätte es aufgrund Abschreibungen nur noch einen Erinnerungswert gehabt...

Daher glaube ich nicht, dass du einen Anspruch durchsetzen kannst. Und vor Gericht lohnt es schonmal überhaupt nicht. Ein "Verschleißteil" (Teile welche während der Lebensdauer des Fahrzeuges mehrfach getauscht werden müssen) ist das Steuergerät allerdings keinesfalls.


Problem: ein Kollege hat an den Knöpfen von meinem Verdeck (Astra G Cabrio '03) rumgespielt. Zündung an und aus gemacht während des Vorgangs (klassischer Bedienungsfehler).

Bedeutet also, dein Kollege wollte mit dem Auto fahren!

In diesem Fall, sind Schäden durch die Privathaftpflichtversicherung ausgeschlossen.

Was war denn zwischen euch beiden in Punkto Schäden vereinbart.

Wenn keine Vereinbarung getroffen wurde, wirst Du den Schaden selbst zahlen dürfen.

Gruß Apolon

Welches ist den durch den so was sollten alle Steuergeräte vertragen können . Da wird der Hersteller Mist zusammen gelötet haben . Oder da ist eine Sicherung durch die noch nicht entdeckt wurde . Da muss schon mehr kommen als ein bisschen spielen . Blitzschlag macht den Dinger den Gar aus aber nicht herumschalten .   

Nein das ist kein Verschleißteil. Aber bei einem 12 Jahre alten Auto kann sowas schonmal passieren...Grüße

Ein Steuergerät ist definitiv kein Verschleissteil, den es geht nicht durch abnutzung im normalen Gebrauch kaput.