Ist das schon ein Kaufvertrag?

15 Antworten

Selbst wenn nicht "Interesse" sondern "möchte kaufen", dazu noch ein Kaufbetrag genannt würde und Konditionen zur Kaufabwicklung würde erst ein Vertrag zu Stande kommen wenn der Verkäufer es auch akzeptiert.

Interesse an einem Auto kann man sogar haben ohne eine Kaufabsicht dahinter zu haben.

Bei ebay-Kleinanzeigen ist dies der Standarttext der übermittelt wird wenn Jemand Kaufen möchte und sich das Objekt davor mal anschauen möchte.

Ich formuliere das jetzt nochmal als Antwort und nicht als Kommentar:

Wenn Du an etwas Interesse zeigst, hast Du nicht gekauft! Das IST so. Angenommen Du möchtest eine neue Küche kaufen und gehst ins Möbelhaus. Da liegt die Willenserklärung des Möbelhauses grundsätzlich vor. Die wollen ja verkaufen. Du kaufst aber nicht automatisch eine Küche, nur weil Du Dich dafür interessierst!

Ebenso das Beispiel unten mit der "Bild" Die liegt zum Verkauf aus. Das ist die Willenserklärung des Verkäufers. Nimmst du die und blätterst flüchtig durch, legst sie wieder hin, ist das kein Kaufvertrag. Legst Du dem Händler das Geld dazu hin, liegt eine übereinstimmende Willenserklärung vor. Der rechtswirksame Vertrag kommt zustande.

Einzig richtig von dem was Imager761 schreibt, ist die Tatsache, daß das Vertragsrecht keine Interessensbekundung vorsieht. Weil dabei eben kein Vertrag zustande kommt!

Du kaufst ja auch nicht 10 Autos, weil Dich die ausgestellten Fahrzeuge eines Autohändlers interessieren..... Immer das gleiche Beispiel

Danke , aber das ist ein schon ein Kauf oder? : Für 5.000 nehm ichs . Ist das auch einer? : Wenn sie das und das machen kaufe ich es gerne?

@M0F4FR3AK

anderes Beispiel:

Du gehst zum Autohändler und schaust Dies die Fahrzeuge an. Der Verkäufer bietet Dir zB. einen Golf 3  für 1500€ an. das ist SEINE Willenserklärung. Das Auto ist Dir zu teuer. Du bietest 800€ (Deine WE) was dem Verkäufer zu wenig ist. Ihr trefft Euch in der Mitte und handelt einen Preis aus von 1000€. Mit dem seid Ihr beide einverstanden. Dann kommt ein Vertrag zustande.

Also Deine Frage "... ich nehme, wennn... gemacht wird..." kann zum Vertrag führen, wenn der andere Partner damit einverstanden ist.

Ein Kaufvertrag besteht aus von Verkäufer und Käufer inhaltlich gleich korrespondierenden Willenserklärungen, eine Sache dem anderen zu übereignen. Eine reine Interessenmitteilung von dir ist keine Willenserklärung von deiner Seite aus das Fahrzeug kaufen zu wollen. Also kein Kaufvertrag.

Dieser Mythos scheint unausrottbar :-( Tatsächlich kommen Verträge auch stiilschweigend oder konkludent ohne irgendwelche, gar "inhaltliche korrespondierende Willenserklärungen" zustande.

Sondern ausschliesslich durch Angebot und Annahme :-)

Man erwirbt eine "Bild", in dem man 0,80 EUR hinlegt und sich ein Exemplar mitnimmt. Oder kauft eben einen mit 29,90 EUR ausgepreisten i-pod für 35,45 EUR, wenn die Kassiererin diesen Preis verlangt oder garnicht. 

Eine "Interessenmitteilung" sieht das Kaufvertragsrecht daher schlicht nicht vor :-)

G imager761

@imager761

ohne irgendwelche, gar "inhaltliche korrespondierende Willenserklärungen" zustande.

Wie ohne beidseitig übereinstimmende Willenserklärung kommt ein Kaufvertrag zustande ?

Na Glückwusch, Du hast jetzt ein Auto gekauft, ob Du dies nun willst oder nicht, überweise mir bitte 25.000,-€ bis zum 15.08.2015.

Sondern ausschliesslich durch Angebot und Annahme :-)

Man erwirbt eine "Bild", in dem man 0,80 EUR hinlegt und sich ein Exemplar mitnimmt. Oder kauft eben einen mit 29,90 EUR ausgepreisten i-pod für 35,45 EUR, wenn die Kassiererin diesen Preis verlangt oder garnicht. 

In diesem Beispiel liegt doch eine beidseitige übereinstimmende Willenserklärung vor, warum behauptest Du eine übereinstimmende Willenserklärung ist nicht nötig ?

Eine "Interessenmitteilung" sieht das Kaufvertragsrecht daher schlicht nicht vor :-)

Logisch, ist ja auch kein Vertrag sondern nur eine Mitteilung das Interesse vorliegt, es wird ja nicht einmal eine Kaufabsicht damit ausgedrückt.

@imager761

ohne irgendwelche, gar "inhaltliche korrespondierende Willenserklärungen" zustande.Sondern ausschliesslich durch Angebot und Annahme :-)

Die Annahme ist eine Willenserklärung, du Pseudoexperte. Sogar eine extrem deutliche.

Ein Vertrag kommt durch eine eindeutige beiderseitige Willenserklärung zustande.

"Hätte Interesse" ist doch arg wage, und von "ja" sehr weit entfernt.

Wenn du versuchst eine Ehe (was eigentlich auch ein Vertrag ist) mit den Worten  "Ich hätte da Interesse......"  zu schließen, wirft dich der Pfarrer achtkantig aus der  Kirche   ;o)

Moin, wie **Antitroll 1234** schon richtig gesagt hat, sieht es auch der Gesetzgeber so vor, daß beide Partner eine entsprechende Willenserklärung abgeben. Vom Grundsatz her wird da auch nicht unterschieden, ob es sich um ein Päckchen Kaugummi oder ein Auto handelt. Das Papier dazu dient eigentlich nur, die Vertragskonditionen festzuhalten und ggf nachzuweisen.