Ist das Schikane? Was können wir tun?
Hallo ihr Lieben,
Ich hoffe es gibt ein paar Leute, die Zeit und Ahnung haben und uns helfen können. Meine Schwester (19) hat mit ihrem Exfreund einen kleinen Sohn (18 Mon.). Die beiden wohnen in einer eigenen Wohnung und leben derzeit noch vom Unterhalt des Kindesvaters. Leider können ihr Ex und sein Vater unsere gesamte Familie nicht ausstehen und versuchen bei jeder Gelegenheit, uns eins auszuwischen. 1. Meine Schwester bekommt Briefe von deren Anwalt, mit der Aufforderung, den Urlaub zu bezahlen, den er für beide gebucht hatte, aber alleine angetreten ist, weil die beiden bereits getrennt waren. Könnte er damit Erfolg haben?
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Sie haben bei dem Stromanbieter meiner Eltern angerufen und behauptet, meine Eltern würden den Stromkasten manipulieren. Die Folge waren mehrere Besuche von Prüfern und ein Austausch des Stromkastens. Nicht schlimm, aber trotzdem nervig.
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Wenn der Kleine von seinem Vater abgeholt wird, der ja mit ihm dann zu seinen Eltern fährt, kommt das Kind inmer komplett verstört nach hause. Heißt: er hat Herzrasen, jammert und weint stundenlang, hat einen ganz erschrockenen Ausdruck im Gesicht und möchte auch nicht spielen, nichts. Was passiert wohl dort? Können wir was dagegen tun, dass er ihn abholen darf?
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Heute hat meine Schwester einen Brief bekommen, in dem sich Besuch vom Jugendamt ankündigt, aufgrund einer Anzeige vom Vater des Ex. Er sieht angeblich das Kindeswohl gefährdet. Darf ich bei dem Besuch dabei sein, um meine Schwester, die ja nun Angst hat, zu unterstützen? Man hat ja schon viel gehört, dass jemandem Kinder weggenommen wurden ohne nachvollziehbaren Grund. Darf ich denen dann alles erzählen, wie die sich verhalten?
Ich hoffe das war jetzt nicht allzu lang, denn eigentlich gibt es da noch viel mehr zu sagen.
Was meint ihr, müssen wir uns Sorgen machen? Können wir was tun?
Danke und liebe Grüße
Minimune
3 Antworten
Das ist schon keine Schikane mehr sonder Gewaltieger Rufmord und Verleumdung deswegen haben die das Jugendamt eingeschaltet aber wen du zb auch bei deiner Schwester sein soltet wen die da ist kannst du ja auch sagen was wirklich abgeht .Aber das Jugendamt wird sich Selber ein Bild machen und wen nichts vorliegt ist die sache damit erledigt Auch sollte deine Schwester dem Jugendamt gegenüber sagen das wen der ex den jungen hat kommt er verstört zurück .Aber Am besten ist wohl sie nimmt sich einen Anwalt der eine Unterlassungsklage einreicht .Vielleicht hoffen sie auch das sie so das Sorgerecht bekommen können wen sie Terror ausüben .Vieleicht sollte man aber selber versuchen das das Jugendamt Hielft zb dadurch das jemand vom Jugendamt dabei ist wen der EX den jungen hat und bei seinenen Eltern ist Aber wen das so weitergeht würde ich auch auf ein Alleinieges Sorgerecht Bestehen Aber ich würde selber einen Anwalt Einschalten den das wird sonst Immer so weiter gehen. .
Ein Anwalt wird ihr, denke ich mal, zu teuer sein. Aber dass einer vom JA dabei ist, wenn er dort ist, ist ne echt gute Idee. Ich denke nicht, dass sie das Sorgerecht wollen, denn die hätten gar keine Zeit für ihn. Das Ziel ist einfach, meiner Schwester weh zu tun, auch auf Kosten des Kindes. Falls es die Leute vom JA interessiert, werden wir denen auf jeden Fall alles erzählen...
An eurer Stelle würde ich chronologisch alles aufschreiben, was diese Leute deiner Schwester schon angetan haben. Diesen Bericht gibst du auch dem Jugendamtmitarbeiter mit.
Der Besuch des Jugendamtes spielt euch sogar in die Hände. Damit ist ein für allemal klar, daß dies verleumderische Behauptungen sind. Deswegen braucht ihr keine Angst zu haben. Kein Jugendamt der Welt WILL Kinder wegnehmen ohne sehr, sehr triftige Gründe, wie z. B. Misshandlung, Missbrauch, Verwahrlosung, Alkohol- oder Drogensucht der Eltern.
Macht euch das Jugendamt zum Partner.
Ja, du darfst beim Jugendamtbesuch dabei sein.
Und keine Sorge - die kennen zig Väter und Großväter, welche die Mütter ihrer Kinder terrorisieren.
Erzählt auch ruhig die Geschichte vom Stromkasten.
Zu 2.
Es ist normal, dass Kinder durch den Wind sind, wenn sie beim Umgangselternteil waren.
Wie lange bleibt das Kind denn beim Vater?
Bei so kleinen Kindern vereinbart man am besten kurze, dafür aber häufige Besuchen. Die alle 14 Tage ein Wochendregelung ist noch nichts für so kleine Kinder.
Vielleicht wäre da eine gerichtlich Reglung angebracht.
Deiner Schwester steht Prozesskostenhilfe zu, wenn sie nur wenig Geld hat.