Ist das Ruhestörung? Oder erlaubt?

4 Antworten

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Du musst dir auch bis 22 Uhr nicht alles gefallen lassen. Es kann eine Ordnungswidrigkeit darstellen. Siehe hierzu § 117 OWiG.


§ 117
Unzulässiger Lärm

(1) Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlaß oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann.

Das ist erlaubt! 

Von 6 bis 22 Uhr ist es keine Ruhestörung.

Auch Sonntags und am Nachmittag?

alles nach 6 uhr musst du akzeptieren

Auch am Sonntag?

leider - hatte da auch mal ein telefonat mit der polizei um 7 uhr. die sind auch nur ausgerückt, weils schon vor 6 uhr begonnen hatte. da haben paar besoffene auf dem balkon after-party gemacht und den ganzen hof mit 9 blöcken mit musik beschallt

Alles muss schon mal nicht akzeptiert werden. Lärm ist auch ab 6 Uhr bis 22Uhr nicht gestattet und kann zu einer Ordnungsstrafe geahndet werden