Ist das Rechtlich erlsubt, Saturn,etc?

7 Antworten

Eine Rückabwicklung ist ein Widerruf nach § 357 BGB. Den hast du allerdings nur bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen.

In deinem Fall 


Nehmen wir an, bei Saturn etc kostet der Fernseher 5000€, woanders kostet der Fernseher aber nur 3000€, das Geschäft geht nicht dem Preis mit
 

handelt es sich nicht um ein Vertrag nach § 312b BGB. Ein Umtauschrecht hast du folglich nicht. Du hast bewusst und willentlich einen Vertrag nach §§ 433-480 BGB mit dem Elektronikgeschäft geschlossen. Solltest du deine gekaufte Ware woanders zu einem günstigerem Preis sehen, ist es dein Problem.


Im Rahmen der Kulanz kann der Händler dir das Geld auszahlen, einen Gutschein anbieten oder gar den Umtausch verweigern. Hier ist viel Fingerspitzengefühl und eine gute und clevere Argumentation deinerseits gefragt ;-)


Ich habe das Geld schließlich Bar bezahlt.

Richtig, du hast deine vertragliche Pflicht nach § 433 Abs.1 erfüllt, und eine einseitige Vertragsaufhebung ist grundsätzlich nicht möglich.


Klassischer Fall von shit happens:-(



Ein abgeschlossener Kauf ist rechtsgültig. Du hast gar keinen Anspruch auf Rückgabe, Erstattung oder Gutschrift.

Wenn die das dennoch machen ist es Kulanz

Also leg Dich wieder hin

Wenn du etwas im Laden gekauft hast dann hast du überhaupt kein Rückgaberecht. Das sie die Ware gegen einen Gutschein zurück nehmen ist schon Kulanz des Händlers, er könnte auch einfach nein sagen. Das ist also völlig legal.

Nehmen Sie ein Gerät nur aus Kulanz zurück, dann können sie Dir auch einen Gutschein geben.

Im Ladengeschäft hast du kein Rücktrittsrecht. 

Wenn dir also Saturn ohne Anerkennung einer Rechtspflicht einen Gutschein im Tausch gegen das Gerät gibt, dann geschieht das auf rein freiwilliger Basis. Einen Anspruch hast du auch darauf nicht. 

Wenn du ein Gerät bei Saturn kaufst und später feststellst, du hättest es woanders billiger bekommen, so ist das schlicht dein privates Pech. Du hättest die Preise ja auch vorher vergleichen können. 

Hier gilt der Grundsatz: Verträge sind einzuhalten. (Pacta sunt servanda)