Ist das Parken auf Vorfahrtsstraßen innerorts erlaubt?

3 Antworten

Parken innerhalb geschlossener Ortschaften ist dann prinzipiell erlaubt, wenn es nicht ausdrücklich verboten wurde oder ein grundsätzliches Parkverbot besteht, auf das nicht speziell hingewiesen wird. Dazu gehört zum Beispiel

Das Bestehen eines Halteverbots - heißt automatisch auch Parkverbot

Näher als fünf Meter zu Kreuzungen und Einmündungen

Vor Bordsteinabsenkungen (Kinderwagen, Behinderte!)

Bei dadurch entstehender Behinderung zur Nutzun gekennzeichneter Parkflächen

5 Meter vor und hinter einem Andreaskreuz

15 Meter vor und hinter einem Haltestellenschild

Vor einer Grundstückseinfahrt - bei einer schmalen Straße auch gegenüber

Auf Richtungspfeilern, die auf der Fahrbahn markiert sind

Auf Schachtdeckeln

Über das Parkverbot durch Verkehrszeichen kann man auf wiki weiterlesen https://de.wikipedia.org/wiki/Parkverbot

innerorts ist es erlaubt, wenn nicht grade ein anderes verkehrsschild es verbietet. Außerorts ist das parken nicht grundsätzlich verboten (also wenn es keine vorfahrtsstraße ist)...du darfst dich aber z.B. nicht 10 meter vor ein Andreskreuz stellen und ebensowenig direkt hinter eine kreuzung wo dich vorher kein mensch sehen kann.

edit: ein generelles Parkverbot außerhalb eines Seitenstreifens gibt es außerorts nicht.... Du musst darauf achten, dass genügend Seitenabstand zwischen dem Fahrbahnrand und der Mittellinie eingehalten werden (3,5 meter)...wobei natürlich keiner verlangt, dass du mit dem Zollstock nachmisst ;-)...aber es sollte auch nicht deutlich weniger sein. Ein anderes Auto z.B. sollte nicht dazu genötigt werden, die gegenfahrspur zum vorbeifahren zu benutzen, weil du mal eben lust hattest zu parken.

@Siraaa

sorry vertippt und blöd ausgedrückt..weniger als 3 meter

Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295 Buchstabe a) oder einseitige Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 296 Buchstabe b), wenn zwischen dem Fahrzeug und der Fahrstreifenbegrenzung weniger als drei Meter sind.

http://de.wikipedia.org/wiki/Parkverbot