Ist das Öffnen von Feuerwehrpoller rechtswidrig?

3 Antworten

Deine Frage ist unlogisch und nicht komplett. a.) WO !!! stehen die Poller ??? b.) WAS !!! sperren sie ab ??? c.) Braune und Graue Pfosten stellt keine Behörde / Amt auf !!!

...und letztlich , wenn eine Behörde so etwas aufstellt , bestimmt nicht aus Langeweile oder Geldüberschuß ! 

Die Poller heißen nicht Feuerwehrpoller weil sie der Feuerwehr gehören. Es ist viel mehr so das der Eigentümer eines Grundstücks dort Poller aufstellen will um die Durchfahrt zu verhindern. Das ist sein gutes Recht, vielleicht will er ja nur per Heli oder Kran auf sein Grundstück kommen.

Imge der Baugenehmigung sagt jetzt aber die Brandschutzdienststelle, NÖ! Wir wollen und müssen da auch durch fahren. Du kannst Poller setzen, aber nur welche die wir entfernen können. Also baut der Grundstückseigentümer auf seinem Grundstück abschließbare, versenkbare, umlegbare oder was auch immer Poller ein.

Wenn du jetzt kommst und die Poller "öffnen" willst machts du etwas was der Eigentümer so nicht will. Was würdest du sagen wenn ich jetzt mit Türöffnungssatz in deine Wohnung komme und mir einen gemütlichen Fernsehnachmittag (incl. Kühlschrankplünderung) veranstalte?

Und ne Gesetze suche ich jetzt keine raus, manchmal hilft auch der GMV.

Irgendwas fehlt an der Frage... Klar gibt es Feuerwehrzufahrten, die mit solchen Pollern abgesperrt sind, damit im Normalfall da auch kein anderes Fahrzeug durchfährt, aber die heissen nicht Feuerwehrpoller und gehören nicht der Feuerwehr.

Die Dinger gibts auch überall, in Fussgängerzonen und Auf Markt- und Veranstaltungsplätzen, auf Fahrradwegen, dass kein Auto da lang Fährt, An Schulhöfen,... und wenn z.B. auf dem marktplatz was los ist, entfernt der veranstalter halt diese um drauf fahren zu können, oder wenn handwerker auf den Schulhof müssen, nehmen die die Dinger aus dem boden... 

Manche Pfosten dienen auch der Verkehrslenkung oder Absperrung und sollten nicht einfach von jedermann entfernt werden...