Ist das Messer erlaubt und darf ich es mitführen weil ich arbeite bis spät in die Nacht und muss täglich 45min hin und zurück laufen http://www.kotte-zeller.d?
5 Antworten
Kamabit sind Waffen lt. BKA Bescheid, das kommt gar nicht gut. Und wo du rumläufst udn Wie lange interessiert auch keinen, auch Pfefferspray wäre eine legale Möglichkeit
Was um alles in der Welt muß es so eine Waffe sein, was kann das Ding besser als so etwas wie das Teil hier im Video zum Beispiel, daß Du ohne Probleme mit dir führen darst und das nur ein Appel und ein Ei kostet:
https://youtube.com/watch?v=16a_I50Ld1I
http://www.gearbest.com/pocket-knives-and-folding-knives/pp_343454.html
Einhandmesser ja, feststellbar nein, und fällt daher nicht unter § 42a WaffG.
Sieht nur so aus - hab selber 2 davon als EDC, haben beide nur als "Verriegelung" einen Slipjoint - Soll aber von Ganzo das selbe Modell mit Verriegelung geben..
Ohne Verriegelung: SanRenmu 9054
Mit: RealSteel E77
Richtig - nix Ganzo, Realsteel wars! (hat mich nur nicht weiter interessiert, weil Ich meine immer tragen und nicht nur Zuhause ansehen will)
Nein.
Das ist ein Karambitmesser, die gelten durch einen BKA Feststellungsbescheid im Jahre 2012 als Waffen.
Besitz ab 18, führen grundsätzlich verboten.
Dann erfüllt es noch die Eigenschaft eines Einhandmessers, auch hier besteht ein Führverbot.
Das Führen von Messern regelt § 42a WaffG
Kurzfassung: Verboten ist das Führen (unverschlossen dabeihaben) von Messern die als Waffe gelten (Dolch, Karambit, Springmesser ...)
Außerdem verboten ist das Führen von feststehenden Messern mit Klingen über 12cm Länge und von allen Messern die einhändig verriegeln (Einhandmesser)
http://www.gesetze-im-internet.de/waffg\_2002/\_\_42a.html
Das gezeigte Messer (Karanbit) gilt als Waffe lt WaffG, also Besitz ab 18 erlaubt, Führen verboten.
Mit sowas solltest du vorsichtig sein wenn du nicht in Verteidigung geschult bist!
In den meisten Fällen werden eher für Besitzer mit ihrer eigenen Waffe verletzt als der Angreifer!
Wenn du das Geld dafür in einen guten selbstvert Kurs investierst bist du deutlich sicherer dran!
Nein, Einhandmesser sind nicht erlaubt.
"verriegelnde Einhandmesser" sind nicht erlaubt - aber sein Karambit ist eh als Waffe eingestuft, also nicht "tragbar"...
Das Teil im Video ist ein Einhandmesser => Führverbot §42a WaffG.