Ist das Jugendamt noch zuständig? 18 Jahre

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo mark316,

Also gut, wie ich gelesen habe, gehst Du noch zur Schule!? Möchtest Dich sowieso an die ARGE wenden (gut so, wegen finanzieller Unterstützung). Wobei wegen "arbeitstechnischen Fragen".... wurde euch da keine Unterstützung in der Schule gegeben? Da meist sich doch während der Schulzeit bereits um ein Ausbildungsplatz oder Studium gekümmert werden sollte.....

Okay... Du fragst in einem anderen Beitrag nach einem Forum, wo über seelische und körperliche Beeinträchtigungen gesprochen werden kann.

Alles klar, such mal im Internet nach "Kompetenzzentrum+ 'Deine Stadt' ". Das Kompetenzzentrum ist ein wichtiger Arbeitsbereich. Dort werden Menschen unterstützt bis (meist) 27 Jahre, die es schwer haben in Arbeit zu kommen und andere größere und kleinere Sorgen haben (wie Du nun).

Sie können Dir sagen, wo Du Unterstützung finden kannst, um vielleicht auch eine WG finanzieren zu können. Bei Bewerbungen behilflich sind - oder gar bei der Berufsauswahl, falls noch gar keine Ahnung, wohin im Leben (berufstechnisch).

In der Hoffnung, dass sie kompetent sind der/die MitarbeiterIn.

Ja, es gibt Unterstützung! Und ja, das Jugendamt wäre noch für Dich zuständig. Trotzdem sollte sich nicht komplett auf das Jugendamt verlassen werden. Es kann gut gehen, muss es aber nicht.

Alles Gute auf Deinem Lebensweg!

Hallo mark316, ich bin selber 18 und erhalte noch Jugendhilfe vom Jugendamt. Hattest du vor deinen 18. Lebenjahr schonmal Kontakt zum Jugendamt oder sogar eine Hilfe? Wen nicht, ist es schwierig noch dort rein zukommen. Es gibt zwar die Hilfen für junge Volljährige die man bis zum 21. Lebensjahr beantragen kann, aber wenn du vor deinem 18 Geburtstag noch keine Leistungen hattest ist die Wahrscheinlichkeit groß das es abgelehnt wird. Hilfen für junge Volljährige beantragt man meistens ein halbes Jahr bevor man 18 wird. Ich würde aber trotzdem zum Jugendamt gehen und deine Probleme erzählen. Vielleicht hast du ja Glück und sie helfen dir.

Das Jugendamt ist auch für junge Erwachsene noch ein Ansprechpartner.

Man ist bis 21 Jugendlicher

Ne, bis 18. Danach junger Volljähriger.