Ist das eine rechtlich verbindliche Zusage?

4 Antworten

Deine Frage macht keinen Sinn und ich hab Zweifel das da da wirklich in der Materie drin steckst. Sorry.

Du schreibst Dropshipping - jeder der sich damit mal von der rechtlichen beschäftigt hat lässt da ganz schnell die Finger von.

Damit ist das Thema dann vermutlich beendet:

https://www.it-recht-kanzlei.de/dropshipping-recht-interview.html

Trotzdem, Frage zwei. Welchen rechtlichen Status hat der Hersteller? Gehört dem der Markenname? Wenn nicht, was soll dann die Frage? Und dann bei Aliexpress, LOL. Sorry.

Solche Vereinbarungen mit Chinesen haben absolut keinen Wert. Der verkauft an jeden und wird das auch weiterhin tun.

Hat er zugestimmt? Dann müsste ja in Kürze bei seinen Angeboten ein "kein Verkauf nach Deutschland" erscheinen. Lass mich raten.... ;-)

Hast Du eine kaufmännische Ausbildung ? Inwieweit kennst du Dich mit Handelsrecht u Zoll Steuern aus ? Was reguliert den Markt ? Wie sieht es bei dir aus mit Preiskalkulation ?

Da dürfte schon gar kein deutsches Recht anwendbar sein, ggf. UN Kaufrecht.

Nach deutschem Recht wäre das kein Angebot deinerseits, sondern eine bloße invitatio ad offerendum, sodass mangels Annahme kein Vertrag zustandekommt.

Du meinst Unkaufrecht oder einfach nur Unrecht?

@iq1000

UN-Kaufrecht = CISG

@iq1000

😂🙈

@Hackebeil96

Ach so, ja, das sollte vor der UN erörtert werden.

Das ist keinenfalls rechtsverbindlich.