Ist das eine Drohung und strafbar?

12 Antworten

Wenn das wirklich genau so gesagt wurde, ist das einfach nur kindisch und nichtssagend.

Es "mit mir zu tun bekommen" ist keine wirkliche Drohung. Das kann alles mögliche heißen. Und damit zu drohen, ebenfalls zu drohen, ist noch alberner.

Fazit: Kindergarten.

Die armen Polizisten, die sowas ggf. aufnehmen müssen...

Strafgesetzbuch (StGB) § 241 Bedrohung

(1) Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer wider besseres Wissen einem Menschen vortäuscht, daß die Verwirklichung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bevorstehe.

Wie bereits gesagt der Fragesteller hat keine Straftat angedroht.

@GeroldRainer

Was soll "dann bekommst du es mit mir zu tun" sonst bedeuten? Bei sowas muss das nicht explizit gesagt werden, das zu implizieren reicht aus.

Du hast lediglich eine unspezifische Drohung angedroht. Damit hast du rein semantisch noch keine Bedrohung im Sinne von StGB § 241 ausgesprochen.

Das ist zumindest meine Auslegung.

Nein. Wenn du keine Straftat angedroht hast (z.B. ich verprügle dich) vergiss es. Da können die Eltern ihr rotzfreches, minderjähriges Göhr noch so in Schutz nehmen. Einfach nicht reagieren, das ist eine leere Drohung.

Nein habe ich nicht nur das was ich geschrieben habe und das halt jeder sein Weg gehen soll! ich habe der Mutter auch schon geschrieben das die naricht etwas zu hart war von mir und ich mich endschuldigt habe, sie meinte ja jeder uberreagiert mal

Du hast ihr nur mit einer Drohung gedroht.